BIC – Internationale Bankleitzahl
BIC ist die Kurzform für Business Identifier Code. Hierbei handelt es sich um die internationale Bankleitzahl des jeweiligen Kreditinstituts, die vielfach auch als SWIFT-Code bezeichnet wird. Im Rahmen der SEPA-Umstellung ist sowohl bei SEPA-Überweisungen als auch bei SEPA-Lastschriften die Angebe des BIC erforderlich. Die ersten vier der maximal elf Stellen des BIC sind alphanumerisch und stellen die Bankbezeichnung dar. Dabei kann jedes Institut die Zeichen frei wählen. Die deutsche Bundesbank verwendet beispielsweise „MARK“. Hieran schließen sich die zweistellige Länderkennung, also der ISO-Code des jeweiligen Landes, und eine zweistellige Regionsangabe an. Für Filialbezeichnungen, die frei gewählt werden können, verbleiben die letzten drei Stellen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Stellen frei zu lassen. Auf der Internetseite von SWIFT kann das offizielle BIC-Directory eingesehen werden.
IBAN only: BIC nicht mehr erforderlich
Laut EU-Verordnung zur SEPA-Migration (Nr. 260/2012) müssen Bankkunden bei inländischen Überweisungen in Euro ab dem 1. Februar 2014 keine BIC mehr angeben, die IBAN ist zur Identifikation der Kontonummer und der Bank ausreichend. Die internationale Bankleitzahl BIC wird daher nur noch im internationalen Zahlungsverkehr verwendet, allerdings wird auch hier bald IBAN only gelten. Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr wird die Regelung für die alleinige Verwendung der IBAN voraussichtlich am 1. Februar 2016 eingeführt. Danach ist die Angabe des BIC auch bei Euro-Überweisungen innerhalb der EU und den EWR-Mitgliedstaaten nicht mehr notwendig. Dies vereinfacht und vereinheitlicht den Zahlungsverkehr innerhalb der teilnehmenden Länder und ermöglicht schnelle internationale Geldüberweisungen.