Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Februar 2020

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Februar 2020

Amazon-Händler müssen nicht für Kundenrezensionen haften

Kinesiologische Tapes dürfen nicht mit gesundheitsbezogenen Aussagen beworben werden, da der Nutzen für den Körper nicht wissenschaftlich belegt ist. Im Allgemeinen ist die Werbung mit solchen Aussagen streng reguliert, denn: Kunden sollen nicht auf falsche Heilversprechen hereinfallen.

Was ist nun aber, wenn der Kunde von der Wirkung überzeugt ist und diese Überzeugung in Rezensionen zum Ausdruck bringt? Geht es nach dem Willen des Verbands sozialer Wettbewerb, soll dafür der Händler haften. Der Bundesgerichtshof sieht das aber anders: Im konkreten Fall bot ein Händler Kinesiologie-Tapes auf Amazon an. In den Rezensionen war oft von der schmerzlindernden Wirkung zu lesen.

Allerdings muss der Händler dafür nicht haften, denn die Rezensionen sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofs keine Werbung: Auf Amazon seien Rezensionen und Angebot optisch voneinander getrennt. Daher mache der Händler sich die Aussagen seiner Kunden nicht zu eigen und müsse entsprechend auch nicht für deren Inhalt geradestehen.

Retourenvernichtung: Kabinett beschließt Verbot

Online-Handel gleich Klimasünder? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Politik bereits seit Beginn des Jahres. Es geht um die Retourenvernichtung, die offenbar ein Problem darstellt und nach vorherrschender Meinung verboten werden muss. Ein entsprechendes Gesetz hat im Februar das Bundeskabinett passiert.

In dem Gesetzentwurf ist eine so genannte Obhutspflicht verankert. Diese besagt, dass der Händler dafür Sorge tragen soll, dass Retouren weiterhin genutzt werden können statt im Müll zu landen. Als nächstes wird der Bundestag über das Gesetz beraten.

Marke Black Friday wird nicht gelöscht – mit Ausnahmen

Darf ich oder darf ich nicht? Diese Frage stellen sich alle Händler jedes Jahr aufs Neue. Es geht um die Verwendung des Begriffs Black Friday. Dieser ist nämlich seit 2013 markenrechtlich geschützt, geriet allerdings durch einige Löschanträge ins Wanken.

Nun hat das Bundespatentgericht für Klarheit gesorgt: Die Marke bleibt überwiegend bestehen. Für den Bereich der Werbedienstleistungen sowie Handelsdienstleistungen mit Elektro- und Elektronikwaren wurde die Löschung allerdings bestätigt.

Hintergrund ist, dass der Begriff zur Zeit der Eintragung der breiten Masse noch nicht als Synonym für die Rabattschlacht bekannt war. Für den Bereich der Elektro- und Elektronikwaren tauchte der Begriff aber schon immer mal wieder auf.

Großbritannien: Bye bye, DSGVO

Der britische Premierminister Boris Johnson gab Anfang des Monats bekannt: „Wir werden die volle souveräne Kontrolle über unsere Grenzen, über Immigration, Wettbewerb, Subventionsregeln, Auftragsvergabe und Datenschutz wiederherstellen.“ So kommt mit dem Brexit auch der Abschied von der DSGVO. Man wolle eigene Datenschutzbestimmungen schaffen, so Johnson. Ab 2021 könnte es daher schwierig werden mit dem Datenaustausch zwischen der EU und Großbritannien.

Ratgeber: So landen Sie mit Ihrem Shop direkt im Knast

Im aktuellen Hintergrundartikel des Portals Onlinehändler-News wurde das Thema Illegalität mal etwas anders beleuchtet: Es ging um die Frage, was man als Online-Händler eigentlich alles tun muss, um im Gefängnis zu landen.

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