Betrug im Online-Handel verursacht Schaden von rund 2,4 Mrd. Euro
Allein im vergangenen Jahr belief sich die Gesamtschadenssumme, die durch Wirtschaftskriminalität verursacht wurde, laut den Zahlen des Bundeskriminalamtes auf rund 3,8 Milliarden Euro. Dabei diente in 13 Prozent der Fälle das Internet als Betrugsquelle. Die Berechnungen der bbw Hochschule liefern indes weitaus höhere Ergebnisse: So sollen sich die durch Betrug verursachten Umsatzeinbußen in den Segmenten Online-Großhandel bzw. Online-Einzelhandel im laufenden Jahr auf rund 0,528 Milliarden Euro bzw. auf 1,855 Milliarden Euro summieren. Im Einzelhandelsbereich entspricht dies gegenüber 2010 einer Steigerung um 63 Prozent.
Betrugsvarianten im Online-Handel vielfältig
Im Online-Handel sind die Betrugsvarianten besonders facettenreich. So passiert es immer wieder, dass Kunden Waren bestellen, die entsprechende Rechnung jedoch nicht begleichen. Oder die Daten, die beim Kauf angegeben werden, fiktive Daten sind. Eine noch dreistere Betrugsvariante ist es etwa Kleidungsstücke zu bestellen und diese wieder zurückzuschicken, nachdem sie bereits getragen wurden. Auch der Kauf mit gestohlenen Kreditkarten ist längst kein Ausnahmefall mehr. Da viele Online-Händler angesichts des Aufwandes auf ein Inkassoverfahren verzichten, bleiben sie auf den durch Betrug verursachten Schäden sitzen. Zwar können Online-Händler nur bedingt gegen die Betrüger vorgehen, da ein Muster in der Regel nicht zu erkennen ist. Es steht jedoch eine Reihe an präventiven Maßnahmen zur Verfügung, mit denen Online-Händler das Betrugsrisiko zumindest eindämmen könnten. Wie die Studie „Betrugserkennung im Online-Shop“ des Händlerbunds allerdings zeigt, würden rund 85 Prozent der befragten Online-Händler auf Maßnahmen zur Betrügererkennung verzichten, obwohl ihnen das Betrugsproblem im Online-Handel durchaus bekannt ist. Zugleich wurde deutlich, dass immerhin 95 Prozent der Online-Händler anonyme Daten eines Betrügers an eine zentrale Datenbank zu übermitteln. So könnten andere Shopbetreiber geschützt und weitere Betrugsversuche vereitelt werden.
Mögliche Schutzmaßnahmen vor Betrug im Online-Handel
Eine konkrete Anleitung, wie Online-Händler sich vor Betrugsversuchen schützen können, existiert leider nicht. Der Großteil der Händler verlässt sich in diesem Zusammenhang auf langjährige Erfahrungen, statt auf ein automatisiertes Verfahren. So gelten insbesondere diejenigen Kunden als verdächtig, die in ihre Daten mehr oder weniger beabsichtigte Tippfehler einbauen, beispielsweise „Teper“ statt „Peter“ schreiben. Hierbei könnte es sich um ein erstes Indiz für einen Betrugsversuch handeln. Ein weiterer Hinweis auf einen Betrugsversuch ist etwa, wenn Kunden besonders kostspielige Produkte bestellen, über keine Kaufhistorie verfügen und persönliche Daten wie etwa das Geburtsdatum oder die Telefonnummer nicht angeben wollen.