Das regulierte Zahlungsinstitut Novalnet erhält weitere Erlaubnisse durch die BaFin

Das regulierte Zahlungsinstitut Novalnet erhält weitere Erlaubnisse durch die BaFin

Als ein durch die deutsche Finanzaufsichtsbehörde zugelassenes europäisches Zahlungsinstitut hat die Novalnet nunmehr eine Vielzahl von weiteren Erlaubnissen zur Erbringung von Zahlungsdiensten nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) erhalten. Neben einer Erlaubnis zur Erbringung des Finanztransfergeschäftes (Entgegennahme von Geldbeträgen mit anschließender Weiterleitung an Dritte) hat die Novalnet heute auch die Erlaubnis zur Erbringung von Zahlungsgeschäften mit Kreditgewährung. Diese erfassen beispielsweise die Übermittlung von Buchgeld mittels Lastschrift, Überweisung und Zahlungskarten unter Gewährung eines Kredits. Unterm Strich gilt: Halten Unternehmen Zahlungen für Dritte vor, erbringen sie gemäß ZAG gewerbsmäßig Zahlungsdienste. Dies ist ihnen jedoch nur dann erlaubt, wenn sie von der BaFin als Zahlungsinstitut zugelassen sind. Die BaFin erteilt eine derartige Erlaubnis jedoch nur, wenn das Unternehmen strenge aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllt, die mit denen von Banken vergleichbar sind. Hierzu gehören exemplarisch vordefinierte Eigenkapitalanforderungen, spezielle Sicherungsanforderungen bei der Entgegennahme von Geldbeträgen, Risikomanagement- und Rechnungslegungsverfahren, Kontrollmechanismen zur Erfüllung geldwäscherechtlicher Vorschriften, Zuverlässigkeit und fachliche Eignung der Geschäftsleiter u.v.m. Derartige Dienstleistungen waren daher früher auch ausschließlich Banken vorbehalten. Mit der Erteilung dieser sogenannten „Banklizenz“ wird es künftig für alle Händler noch einfacherer Onlinezahlungen über die Novalnet abzuwickeln. Hierdurch kann die Novalnet, als bankenunabhängiger Full Service Payment Provider, neben der technischen Transaktionsabwicklung auch den kompletten Zahlungsfluss bis hin zur Auszahlung für alle Händler übernehmen; und das mit nur einem Vertrag in allen europäischen Ländern, unabhängig vom Sitz des Händlers und der abzuwickelnden Währung. So bleibt allen Händlern der Novalnet, insbesondere denjenigen, die auf internationaler Ebene tätig sind, eine Vielzahl von Aufwand erspart. „Der Erhalt dieser weiteren Erlaubnisse ist ein erneuter Beleg für die Innovationskraft und die Stärke der Novalnet und Ansporn unsere einfachen und sicheren Zahlungsabwicklungen für unsere Händler konsequent fortzusetzen“, so der Vorstandsvorsitzender der Novalnet, Gabriel Dixon. Unternehmen, die auf die integrierten Payment Lösungen und das Risikomanagement der Novalnet vertrauen, erhalten summa summarum ein komplexes Dienstleistungsangebot, das die Konversion im Online Shop deutlich und nachhaltig erhöht.

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