IT-Recht im Mai – Ein Rückblick für Online-Händler

IT-Recht im Mai – Ein Rückblick für Online-Händler

Google muss Links löschen

Am 13. Mai 2014 hatte der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 13.05.2014, Az.: C-131/12) ein wegweisenden Urteil zum Thema Datenschutz getroffen und die Rechte der Betroffenen weiter gestärkt. Worum ging es in dem Fall? Nutzer können den Suchmaschinengiganten Google mit der neuen Entscheidung dazu verpflichten, bestimmte Links zu löschen, wenn festgestellt wird, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Einbeziehung der Links in die Ergebnisliste nicht mit der EU-Datenschutz-Richtlinie vereinbar ist. Google ist schlussendlich dazu verpflichtet, die beanstandeten Suchergebnisse aus seiner Ergebnisliste zu entfernen, wenn die dort aufgeführten Informationen das Recht der Betroffenen auf deren Privatsphäre und Datenschutz verletzen.

Keyword-Advertising mit fremden Marken

Im Bereich Keyword-Advertising gibt es weiterhin keine Entwarnung für Online-Händler, die fremde Markennamen als Keyword nutzen wollen: wenn die verwendete fremde Marke allseits bekannt ist und die Benutzung als Keyword die Unterscheidungskraft oder die Wertschätzung der Marke ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt, verletzt dies weiterhin die Markenrechte des Inhabers und kann somit nicht ohne Weiteres als Keyword verwendet werden. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. in einem Urteil vom 10.04.2014 (Az.: 6 U 272/10), was im Mai bekannt wurde.

Urheberschutz für spirituelle Texte

Einen übersinnlichen Fall hatte das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. im Mai zu entscheiden: Das Gericht bestätigte in dem Urteil den Urheberschutz für spirituelle Texte, die nach Behauptung ihres Verfassers auf eine übersinnliche Inspirationen durch Jesus von Nazareth zurückgehen sollen (Urteil vom 13.5.2014, Aktenzeichen 11 U 62/13). Fazit: auch bei der Übernahme spiritueller Texte ist man vor einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung nicht sicher.

Verbraucherrechterichtlinie im Fokus

Bei der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie wird es langsam ernst: In weniger als zwei Wochen – am Freitag, dem 13. Juni 2014 – tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft mit bedeutsamen Änderungen im Online-Handel und insbesondere im Widerrufsrecht. Wer sich noch schnell – quasi auf den letzten Drücker – über die neuen Regelungen informieren möchte, kann dies mittels der White Paper des Händlerbundes tun. In diesen sind alle für Online-Händler wichtigen Neuerungen im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht zusammengefasst enthalten.

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