Link auf die OS-Plattform sollte klickbar sein

Link auf die OS-Plattform sollte klickbar sein


Jetzt gibt es immer mehr Gerichtsentscheidungen, die einen aktiven, also tatsächlich anklickbaren Link auf der Webseite des Onlinehändlers verlangen und das Fehlen einer aktiven und funktionsfähigen Verlinkung als wettbewerbswidrig ansehen. Um Abmahnungen zu vermeiden empfehlen wir daher allen Onlinehändlern Informationen über diese OS-Plattform zur Verfügung zu stellen und insbesondere einen für den Verbraucher leicht zugänglichen, aktiven Link zu verwenden, der mit einem Klick zur OS-Plattform führt, am besten im Impressum der Webseite.

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