Neues Urteil: „Tell a friend“-Werbung ist nicht zulässig

Neues Urteil: „Tell a friend“-Werbung ist nicht zulässig

So weit, so bekannt. Jedoch ist nun eine finale Entscheidung getroffen worden, die sicherlich viele Menschen interessiert.

Der Bundesgerichtshof bekräftigte die Mehrheit der bisherigen Urteile, womit die „Tell a friend “-Werbung auch künftig nicht zulässig ist.

Das Urteil in voller Länge finden Sie hier.

Im hier verhandelten Fall sprach das Landesgericht Köln zuerst davon, dass der Seitenbetreiber der beklagten Seite nicht für die „Tell a friend“-Funktion belangt werden könnte, da er sich an gewisse Grundprinzipien gehalten habe. Diese Auffassung und Entscheidung kassierte der BGH nun jedoch und klassifiziert „Tell a friend“ als unzulässige Werbung ohne Einwilligung.

Damit bleibt es nun bei der negativ abgewandelten Variante des Leitsatzes: Do NOT tell a friend!

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