Deutsche Banken bieten zum Jahresende ein neues Online-Bezahlverfahren an

Deutsche Banken bieten zum Jahresende ein neues Online-Bezahlverfahren an

Der Bankenverband hat sich mit ersten Informationen zum Gemeinschaftsunternehmen GIMB (Gesellschaft für Internet und mobile Bezahlungen) geäußert und eine Pressemitteilung veröffentlicht. Darin wird erstaunlicherweise lediglich von einem Online-Bezahlverfahren gesprochen – Mobile Payment, die Möglichkeit, per Handy zu bezahlen, bleibt unerwähnt. Dabei wurde dieses Thema noch letzten Herbst in der Ausschreibung der Deutschen Kreditbank besprochen. Diese und weitere bisher offene Fragen sollen schnellstmöglich beantwortet werden.

Girokonto-Lösung für unkompliziertes Bezahlen im Internet

Die Pressemitteilung des Bankenverbandes gab gestern, am 26. März, bekannt, dass die privaten Banken in Verbindung mit den genossenschaftlichen Banken bis Jahresende ein Online-Bezahlverfahren einführen werden, das institutsübergreifend genutzt werden kann. Der Einkauf bei Online-Händlern kann ab dann mithilfe dieses Verfahrens bezahlt werden. Ziel ist, Verbrauchern sowie Händlern ein einheitliches Bezahlverfahren im Internet zur Verfügung zu stellen.

Die branchenweite Kooperation soll Bankkunden im immer größer werdenden E-Commerce-Markt mehr Sicherheit bieten und Bezahlabläufe einfacher gestalten. Online-Einkäufe können auf direktem Weg vom Girokonto bezahlt werden.

Das oben erwähnte Gemeinschaftsunternehmen GIMP wurde von teilnehmenden Banken eigens für die technischen Abläufe ins Leben gerufen. Zu ihm gehören neben der Commerzbank und der Postbank auch die Deutsche Bank und die comdirekt bank sowie die DZ BANK, die WGZ Bank und die Beteiligungsgesellschaft der privaten Banken unter der Führung der HypoVereinsbank.

Weitere Beteiligte am Projekt sind unter anderem die TARGOBANK, die Volkswagen Bank und die Degussa Bank. Sie und andere Institute finden sich über die Beteiligungsgesellschaft privater Banken zusammen. Die Santander Consumer Bank und die Sparkassen beabsichtigen ebenfalls ihre Teilnahme am geplanten Bezahlverfahren.

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