Die EU-Kommission will Überwachung von virtuellen Währungen

Die EU-Kommission will Überwachung von virtuellen Währungen

Die EU-Kommission hat vor, der Terrorfinanzierung stärker entgegenzutreten. Die Vorschläge von Anfang Juli sind dabei die ersten Schritte. Außerdem zieht sie Konsequenzen aus den Enthüllungen der Panama Papers, indem sie Methoden der Steuerhinterziehung, die darin enthüllt wurden, hemmen will.

Keine Chance der Anonymität

Der Entwurf zur erneuten Reform der Geldwäscherichtlinie soll nun auch Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen miteinbeziehen. Dazu gehören beispielsweise Bitcoin, Ripple und elektronische Geldbörsen. Die Kommission will bewirken, dass die Anbieter dieser Plattformen ihre Kunden kontrollieren. Genauer bedeutet dies, dass sie ihre Sorgfaltspflicht wahrnehmen und die Identität der Nutzer zusammen mit den Wallet-Adressen in einer zentralen Datenbank festhalten. Auch sogenannte Selbstdeklarierungsformulare sollen zum Einsatz kommen. Dass Transaktionen anonym durchgeführt werden können, soll damit verhindert werden. Zwar sind Kryptowährungen wie der Bitcoin in Untergrund-Marktplätzen häufig, aber dass virtuelle Währungen in terroristischen Kreisen verwendet werden, ist noch nicht sicher.

Weiterhin möchte die EU-Kommission anonyme Zahlungen über Prepaid-Karten einschränken. Der Betrag, für den keine Angabe der Identität notwendig ist, soll verringert werden – von 250 auf 150 Euro. Kunden sollen sorgfältiger geprüft werden, um mehr Sicherheit zu erreichen. In Deutschland gibt es schon seit 2011 strengere Regeln. Die Identifizierungspflicht gilt demnach nur noch für Käufer von Prepaid-Produkten über 100 Euro.

Für den Ausbau der Vernetzung

Die Kommission möchte außerdem den Zugang der zentralen Meldestellen im Finanzwesen zu Informationen ausbauen. Auf Daten in verschiedenen zentralisierten Registern soll zurückgegriffen werden dürfen. Auch die Finanzströme in Länder mit hohem Risikofaktor benötigen nach Meinung der Brüsseler Institution eine stärkere Überprüfung.

Die Kommission kämpft darüber hinaus gegen Steuervermeidung und zählt dafür auf öffentliche Register wirtschaftlicher Eigentümer von Briefkastenfirmen sowie von unternehmensartigen Treuhandgesellschaften. Die Datenbanken der Mitgliedsstaaten solle für alle zugänglich sein, die nachweislich davon profitieren könnten. Auch eine Vernetzung der nationalen Register ist möglich.

Ziele des Vorschlags

Die Justizkommissarin Věra Jourová sieht die Gründe für das Vorhaben darin, dass Kriminelle momentan komplexe Strukturen des Finanz- und Steuersystems nutzen, um verdeckt zu agieren. Auch an Whistleblower wurde gedacht – deshalb hat die Kommission einen „allgemeinen Text zum besseren Schutz von Whistleblower eingefügt.“ Ziel des Vorhabens ist, zu verhindern, dass sich Betrüger nicht mehr hinter sogenannten Offshore-Firmen verstecken können. Grüne und Linke führen jedoch an, dass es keine Sanktionen für Berater gäbe, die die Steuervermeidung oder sonstige Finanzkriminalität verdeckten. Außerdem müssten die wirklichen Inhaber von Finanztreuhändern nicht weiter ermittelt werden.

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