Ist Direct Debit dasselbe wie Lastschrift?

Ist Direct Debit dasselbe wie Lastschrift?

Direct Debit – bargeldloses Zahlungsverfahren

Beim Direct Debit bzw. dem Lastschriftverfahren handelt es sich um ein bargeldloses Zahlungsverfahren. Der Zahlungsempfänger schaltet seine Bank ein, um eine bestimmte Summe vom Konto des Schuldners abbuchen zu lassen. Im Unterschied zur Überweisung, bei der die Zahlung vom Zahlungspflichtigen ausgelöst wird, wird der bankenmäßige Zahlungsvorgang bei der Lastschrift vom Empfänger veranlasst. Allerdings ist für Direct Debit das Einverständnis des Schuldners erforderlich. Für den Gläubiger liegt der Vorteil der Lastschrift darin, dass er bestimmen kann, zu welchem Zeitpunkt die Zahlung erfolgt und wann er über den Betrag verfügen kann. Für Schuldner bringt dieses Verfahren eine erhebliche Erleichterung mit sich, da er weder die Zahlungstermine überwachen noch die entsprechenden Zahlungen veranlassen muss.

Direct Debit im Rahmen der SEPA-Umstellung

Am 1. Februar 2014 wurden die Überweisungs- und Lastschriftverfahren in Deutschland auf das einheitliche, europaweit geltende SEPA-Verfahren umgestellt. Mit der SEPA-Umstellung (Single Euro Payments Area) geht auch die Einführung der SEPA-Lastschrift einher. SEPA Direct Debit entspricht also der SEPA-Lastschrift. Im SEPA-Lastschriftverfahren gibt es zum einen die Basisvariante, auch SEPA Core Direct Debit genannt, und die Firmenlastschrift, auch als SEPA Business to Business Direct Debit bezeichnet. Die Basisvariante des SEPA Direct Debit beinhaltet viele bekannte Elemente des deutschen Einzugsermächtigungslastschriftverfahrens. Bei der Firmenlastschrift werden die Bedürfnisse von Geschäftskunden berücksichtigt, sie ähnelt dem Abbuchungsverfahren. Die SEPA-Verordnung 260/2012 ist für alle Beteiligten das verbindliche Regelwerk.

Welche Neuerungen sind bei SEPA Direct Debit zu beachten?

Die Umstellung auf SEPA Direct Debit bringt für Online-Händler einige Neuerungen mit sich. So ist auf der „Einzugsermächtigung“ ein einheitlicher Text für das SEPA-Mandat erforderlich. Zudem muss jedes SEPA-Mandat mit einer Mandatsreferenz versehen werden, um das jeweilige Mandat eindeutig identifizieren zu können. Darüber hinaus sind die bisherigen Kontodaten der Kunden durch die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC zu ersetzen. Eine SEPA-Lastschrift kann nur eingezogen werden, wenn die betreffenden Kontoinhaber mit einem Vorlauf von 14 Tage über die Abbuchung in Kenntnis gesetzt werden. Allerdings können Online-Händler in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Fristen festsetzen. Zudem benötigen Online-Händler eine Gläubiger-Identifikationsnummer, um eine SEPA Direct Debit ausführen zu können. Diese Gläubiger-ID kann auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank beantragt werden. Das Regelwerk für die SEPA-Basis-Lastschrift besagt zudem, dass erstmalige Lastschriften fünf Tage vor Fälligkeit bei der Zahlungsstelle eingegangen sein müssen. Folgelastschriften müssen mindestens zwei Tage vor Fälligkeit vorliegen. Bei einmaligen Lastschriften gilt eine Vorlauffrist von ebenfalls fünf Tagen. Bei der SEPA-Basis-Lastschrift kann der Belastung des Kontos bis zu acht Wochen nach Abbuchung widersprochen werden. Besteht kein gültiges SEPA-Mandat kann der Belastete eine Rückerstattung noch bis zu 13 Monate nach Belastung des Kontos verlangen.

SEPA Direct Debit – bestehende Lastschriftmandate weiter nutzen

Bestehende Lastschriftmandate können auch bei SEPA Direct Debit weiterverwendet werden, sofern die Kunden hierüber informiert wurden. Die bereits erfassten Bankdaten der Kunden müssen dann in die neuen IBAN und BIC Daten konvertiert werden. Für die Beziehung zwischen Händler und Kunden ist es ratsam, weiterhin eine eigene Konvertierung der Bankdaten vorzunehmen bzw. dies anzubieten. Anderenfalls könnte das neue Verfahren im Online-Shop zum Konversionskiller werden, da viele Kunden mit den neuen Formaten und der Eingabe von IBAN/BIC noch nicht gut genug vertraut sind.

Zudem müssen Online-Shopsysteme dahingehend überprüft werden, dass sie in der Lage sind, mit den neuen Formaten umzugehen. Einhergehend mit dem größeren Speicherbedarf für die erweiterten Daten sollte geprüft werden, ob zusätzlicher Speicherplatz erforderlich ist. Um bestehende Kontodaten in IBAN/BIC-Angaben umzuwandeln, können kommerzielle oder freie Umwandlungsrechner verwendet werden. Für die Umwandlung der Daten gibt es auch spezielle Dienstleister. Allerdings empfiehlt es sich nicht, diese Konvertierungs-Tools für österreichische Bankverbindungen zu verwenden, da es hierbei Unstimmigkeiten auftreten können. Daher sollten Online-Händler die betreffenden Kontodaten von einer österreichischen Bank konvertieren lassen.

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