SEPA: Ab wann gilt das neue Bezahlverfahren für Privatpersonen?

SEPA: Ab wann gilt das neue Bezahlverfahren für Privatpersonen?

Zögernde Nutzung von SEPA: Ab wann mussten sich Unternehmen umstellen?

Die Umstellung der Unternehmen auf SEPA in Deutschland sollte ursprünglich zum 1. Februar 2014 erfolgen, lief aber zunächst nur schleppend an, was die EU-Kommission scharf kritisierte. Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, das Verfahren umzusetzen. Die Unternehmen führten das Zahlungsverfahren in Deutschland nur teilweise ein. Der ursprüngliche Stichtag wurde aus diesem Grund vom 1. Februar auf den 1. August 2014 verlegt. Mittlerweile sind die Unternehmen in Deutschland gut auf das einheitliche europäische Zahlungsverfahren eingestellt.

Vorteile für Unternehmen und Privatkunden

Grundsätzlich soll das SEPA-Verfahren den Zahlungsverkehr innerhalb der EU vereinfachen und beschleunigen. Damit sollen die Kosten für Geldtransfers gesenkt werden. Die Kosten für die Umstellung werden durch diese Ersparnis bei Weitem ausgeglichen. Auch Privatpersonen können einfacher und kostengünstiger ein Konto an einem neuen Wohnort im Ausland innerhalb der Europäischen Union eröffnen.

Privatpersonen und SEPA: Ab wann müssen Verbraucher SEPA nutzen?

Während sich Unternehmen ab dem 1. August 2014 komplett umstellen mussten, haben Privatverbraucher noch eine Schonfrist bis zum 31. Januar 2016. Bis zu diesem Datum können sie nationale Kontonummer und Bankleitzahl in ihre Überweisung eintragen. Danach müssen alle Überweisungen und Lastschriften mit IBAN und BIC durchgeführt werden. Doch bereits jetzt sind beinahe alle Privatpersonen von sich aus auf das SEPA-Verfahren umgestiegen. Daher sehen viele Banken es nicht für notwendig an, exakt bis zum 1. Februar 2016 die Zahlung per Kontonummer und Bankleitzahl zur Verfügung zu stellen.

Banken stellen Kontonummer und Bankleitzahl auf SEPA um

Die neue IBAN setzt sich aus dem Länderkennzeichen, der zweistelligen Prüfzahl sowie der Bankleitzahl und der alten Kontonummer zusammen. Fehlüberweisungen durch Zahlendreher in der langen IBAN sollen mit der Prüfzahl verhindert werden. Noch übersetzen Geldinstitute Kontonummern und Bankleitzahlen, sofern sie weiterhin genutzt werden, selbstständig in IBAN und BIC. Daueraufträge, wie sie beispielsweise für Mietzahlungen erteilt werden, stellen die Banken automatisch auf das neue Verfahren um. Dasselbe gilt auch für monatliche Gehaltszahlungen, die auf dem Konto eines Arbeitnehmers eintreffen.

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