SEPA Direct Debit nur mit SEPA-Mandaten ausführbar
Um SEPA-Lastschriften einziehen zu können, bedarf es einer rechtlichen Legitimation. Mit den sogenannten SEPA-Mandaten stimmen Zahler zu, dass die Zahlung per Lastschrift an den Zahlungsempfänger eingezogen wird. Zugleich umfasst das SEPA-Mandat auch den Auftrag an die eigene Bank zur Einlösung und Kontobelastung. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass für die SEPA-Mandate ein einheitlicher Text verwendet wird. Auf der Seite der Deutschen Kreditwirtschaft stehen Muster-Formulare für die SEPA-Mandate zur Verfügung – sowohl für SEPA Core Direct Debit als auch für SEPA Business to Business Direct Debit. Lange Zeit war unklar, ob bereits erteilte Einzugsermächtigungen auch für SEPA-Lastschriften angewendet werden können. Mit der Vereinheitlichung der Rechtsprechung zur Einzugsermächtigungslastschrift in der Insolvenz im Juni 2010 hat der Bundesgerichtshof jedoch den Weg dafür geebnet, dass die Kreditwirtschaft ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) insofern anpassen konnte, dass eine bestehende Einzugsermächtigung auch als SEPA Core Direct Debit Mandat verwendet werden kann. Allerdings gilt es hierbei zu beachten, dass der Zahler vor dem ersten Einzug der SEPA-Lastschrift über den Wechsel zu informieren ist. Hierbei ist – wie bei jeder SEPA-Lastschrift – die Gläubiger-Identifikationsnummer anzugeben. Diese Gläubiger-ID kann ganz einfach auf der Seite der Deutschen Bundesbank beantragt werden.
Vorankündigung und Vorlauffristen bei der SEPA Direct Debit
Während bisher der Einzug von Lastschriften auf Sicht mit Auftragserteilung erfolgte, müssen Zahlungspflichtige bei der SEPA Direct Debit zwei Wochen vor dem ersten Einzug in Textform hierüber in Kenntnis gesetzt werden. Allerdings kann die Frist für die Vorabankündigung auch einzelvertraglich verkürzt werden. Entweder kann der Termin auf der Rechnung genannt oder die AGB dahingehend geändert werden. Darüber hinaus müssen für SEPA-Lastschriften Vorlauffristen berücksichtigt werden. Laut den Regelwerken für die SEPA Direct Debit beträgt die Vorlagefrist bei ein- bzw. erstmaligen SEPA-Lastschriften fünf Geschäftstage, Folgelastschriften müssen zwei Geschäftstage vor der Belastung bei der Bank vorliegen. Bei SEPA-Firmenlastschriften ist die Vorlagefrist deutlich kürzer. Sowohl bei ein- bzw. erstmaligen Lastschriften als auch bei Folgelastschriften muss die Firmenlastschrift lediglich einen Tag für Fälligkeit bei der Bank eingereicht werden.