Überblick über die SEPA-Länder
Zu den SEPA-Ländern gehören zunächst die 28 EU-Staaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern). Darüber hinaus nehmen auch die drei übrigen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen an der SEPA-Umstellung teil. Weitere SEPA-Länder sind die Schweiz, Monaco und San Marino.
Ausnahmeregelungen für einige SEPA-Länder
Grundsätzlich sind die SEPA-Länder sowohl an die SEPA-Regelwerke als auch an die EU-Verordnungen und EU-Richtlinien gebunden. Hiervon ausgenommen sind allerdings die drei Nicht-EWR-Länder Monaco, San Marino und die Schweiz. Kroatien ist seit seinem EU-Beitritt am 1. Juli 2013 zwar ebenfalls an die SEPA-Verordnung Nr. 260/2012 gebunden. Denn wie es der Artikel 3 dieser Verordnung vorsieht, müssen Zahlungsdienstleister in EU-Staaten SEPA-Zahlungen annehmen, sofern deren Verfügbarkeit für nationale Transaktionen gegeben ist. Allerdings gilt für Länder, die noch nicht auf den Euro als Währung umgestellt haben (z. B. Kroatien) eine Übergangsfrist bis Ende Oktober 2016. Dies geht aus dem Artikel 16 Abs. 2 der SEPA-Verordnung hervor. Bis zum Ablauf dieser Frist müssen die jeweiligen Länder sicherstellen, dass sie für SEPA-Zahlungen erreichbar sind. Sofern der Euro als Währung jedoch vor Ende Oktober 2015 eingeführt wird, muss die Erreichbarkeit für SEPA-Zahlungen binnen eines Jahres nach dem Beitritt zum Euro-Raum gewährleistet werden.