SEPA-Lastschrift Formular / Vorlage: Wozu dient das Formular für das SEPA-Mandat?

SEPA-Lastschrift Formular / Vorlage: Wozu dient das Formular für das SEPA-Mandat?

SEPA-Mandat: Ermächtigung für den Einzug von SEPA-Lastschriften

Die Einzugsermächtigung zählte in Deutschland zu den gängigen Zahlungsverfahren. Vor allem wenn es um wiederkehrende Belastungen des Kontos geht, beispielsweise bei der monatlichen Telefonrechnung oder den Mietzahlungen, wurde zumeist eine Einzugsermächtigung erteilt. Mit der SEPA-Einführung werden jedoch die altbekannten Einzugsermächtigungen in SEPA-Lastschriften umgewandelt. Die wohl grundlegendste Änderung im Zusammenhang mit der SEPA-Lastschrift ist, dass die Ermächtigung zum Einzug der jeweiligen Beträge nur noch in Schriftform erteilt werden kann. Das bedeutet, für jede SEPA-Lastschrift müssen Kunden ein sogenanntes SEPA-Mandat ausstellen. Mit diesem Mandat wird der Zahlungsempfänger ermächtigt, den fälligen Geldbetrag vom Bankkonto des Kunden einzuziehen. Darüber hinaus wird mit dem Mandat auch der Bank des Kunden der Auftrag erteilt, die Lastschrift einzulösen. Um eine SEPA-Lastschrift einziehen zu können, benötigen Unternehmen also eine Ermächtigung in Form eines Mandats. Daher erhalten Kunden vorab ein Formular für ein SEPA-Mandat, das unter anderem die Gläubiger-Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers sowie die Mandatsreferenz erhält.

SEPA-Lastschriften stärken Verbraucherschutz

Mit der Einführung der europaweit einheitlichen SEPA-Zahlungsverfahren wurde auch den Anforderungen des Verbraucherschutzes Rechnung getragen. Bevor ein Unternehmen von einem Kunden eine SEPA-Lastschrift einziehen kann, muss er diesen 14 Tage zuvor über die entsprechende Belastung des Kontos informieren – und zwar entweder per E-Mail, SMS oder Post. Auf diese Weise haben Kunden genügend Zeit, für eine ausreichende Deckung des Bankkontos zu sorgen. Einzige Ausnahme bilden in diesem Zusammenhang wiederkehrende SEPA-Lastschriften, die auch in der Betragshöhe unverändert bleiben. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bis zu acht Wochen nach dem Fälligkeitstag einer SEPA-Lastschrift mit gültigem SEPA-Mandat zu widersprechen. Sollte hingegen kein gültiges SEPA-Mandat vorliegen, die SEPA-Lastschrift also unautorisiert durchgeführt worden sein, können Kunden sogar bis zu 13 Monate ab Fälligkeitstag eine Rückbuchung des betreffenden Betrags veranlassen.

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