SEPA-Mandatsreferenz für jede Lastschrift erforderlich

SEPA-Mandatsreferenz für jede Lastschrift erforderlich

SEPA-Mandatsreferenz darf höchstens 35 Zeichen umfassen

Grundsätzlich handelt es sich bei der SEPA-Mandatsreferenz um ein Kennzeichen des SEPA-Mandats, das vom Zahlungsempfänger individuell vergeben wird. Jeder Zahlungsempfänger kann demnach selbst bestimmen, wie die SEPA-Mandatsreferenz aufgebaut ist. Es empfiehlt sich jedoch, einen möglichst einfachen Aufbau zu wählen. Dabei können Unternehmen sowohl Zahlen als auch Buchstaben verwenden, die Zeichenanzahl ist jedoch auf 35 Zeichen begrenzt. In den meisten Fällen wird eine Mandatsreferenz verwendet, die sich aus der Kundennummer und durchlaufenden Zahlen zusammensetzt. Alternativ dienen vielfach auch Rechnungsnummern als SEPA-Mandatsreferenz. Um ein eindeutiges Erkennen vonseiten der Banken sicherzustellen, sollten Unternehmen die Null jedoch nur sparsam verwenden, da hier die Gefahr einer Verwechslung mit dem Buchstaben O besteht. Auch bei Punkten ist Vorsicht geboten, da diese immer wieder übersehen werden.

SEPA-Mandatsreferenz erleichtert Kundenwidersprüche

Banken können mithilfe der SEPA-Mandatsreferenz besser auf Kundenwidersprüche gegen SEPA-Lastschriften reagieren. Seit der SEPA-Umstellung haben Kunden acht Wochen Zeit, einer SEPA-Lastschrift zu widersprechen. Sollte der Zahlungsempfänger nicht nachweisen könne, dass dem Lastschrifteinzug ein gültiges Mandat des Kunden zugrunde liegt, verlängert sich diese Widerspruchsfrist sogar auf zwölf Monate. Einer der wesentlichen Bestandteile des SEPA-Lastschriftmandats ist eben diese SEPA-Mandatsreferenz, die dann für die entsprechende Lastschrift gegenüber dem Kunden genutzt wird. Sollte ein Kunde einer SEPA-Lastschrift widersprechen, muss der Einziehende vom Kunden ein neues Lastschriftmandat einholen und zugleich auch eine neue SEPA-Mandatsreferenz verwenden.

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