SEPA-Überweisungen durchführen – worauf es zu achten gilt

SEPA-Überweisungen durchführen – worauf es zu achten gilt

SEPA-Überweisungen mit IBAN und BIC

Die wohl merklichste Änderung ist, dass die inländischen Kontonummern durch die internationale Kontonummer IBAN ersetzt werden. Statt wie bisher zumeist zehn Stellen müssen bei SEPA-Überweisungen künftig deutlich mehr Kästchen ausgefüllt werden. Die Länge der IBAN ist auf 34 Zeichen begrenzt und kann von jedem Land individuell festgelegt werden. Derzeit reicht die Spanne von 15 Stellen in Norwegen bis 31 Stellen in Malta. Die deutsche IBAN umfasst immerhin 22 Stellen, die aus einer Kombination von Buchstaben und Zahlen bestehen. Nach dem Ländercode (DE) folgt eine zweistellige Prüfziffer und die bisherige Bankleitzahl sowie Kontonummer. Einer der Vorzüge der neuen IBAN ist, dass SEPA-Überweisungen automatisch gestoppt werden, sollten sich Bankkunden beispielsweise beim Online-Banking vertippen. Fehlerhafte Überweisungen durch einen Zahlendreher oder Ähnliches werden so vermieden. Darüber hinaus wird bei SEPA-Überweisungen die bisherige Bankleitzahl durch den BIC, den internationalen Code zur Kennzeichnung der Bank, ersetzt. Statt wie bisher aus Ziffern besteht der BIC, der mitunter auch als SWIFT-Code bezeichnet wird, aus acht bzw. elf Zeichen. Seit dem 1. Februar gilt jedoch bei inländischen SEPA-Überweisungen „IBAN only“. Das bedeutet, dass der BIC nicht zwingend angegeben werden muss, zumal die bisherige Bankleitzahl in der IBAN auch enthalten ist. Bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen wird „IBAN only“ voraussichtlich ab dem 1. Februar 2016 eingeführt.

Verwendungszweck auf 140 Zeichen begrenzt

Eine weitere Neuerung, die SEPA-Überweisungen mit sich bringen, ist der deutlich verkürzte Verwendungszweck. Während die bisherigen Inlandsüberweisungen auf DTA-Basis erfolgten und bei diesen für den Verwendungszweck 378 Zeichen zur Verfügung standen, ist dieses Feld bei SEPA-Überweisungen auf 140 Zeichen begrenzt. Im Gegensatz zur SEPA-Lastschrift, bei der Unternehmen und Vereine eine Gläubiger-Identifikationsnummer benötigen, um Geld einziehen zu können, ist diese für SEPA-Überweisungen nicht erforderlich.

Ausführungsfristen von SEPA-Überweisungen

Die Ausführungsfristen für SEPA-Überweisungen gelten unabhängig davon, ob es sich um eine inländische oder eine grenzüberschreitende Euro-Überweisung in eines der SEPA-Mitgliedländer handelt. Während bei beleglosen SEPA-Überweisungen der Betrag bereits nach einem Bankarbeitstag dem Zahlungsempfänger zur Verfügung stehen muss, beträgt die Ausführungsfrist bei beleghaften SEPA-Überweisungen zwei Bankarbeitstage.

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