Händler haftet für fehlerhafte Amazon-Darstellung

Händler haftet für fehlerhafte Amazon-Darstellung

In diesem Beschluss teilte das Oberlandesgericht einem Anbieter, der über Amazon Marketplace Waren angeboten hatte, mit, dass seine eingelegte Berufung gegen eine erstinstanzliche Entscheidung keinerlei Aussicht auf Erfolg hatte.

Der Anbieter hatte sich unter anderem darauf berufen, dass er für eine fehlerhafte Preisdarstellung im Rahmen seines Amazon Verkaufsangebotes nicht verantwortlich sei.

Dieser Argumentation folgte das Oberlandesgericht Köln nicht und bestätigte einmal mehr, dass auch fehlerhafte Darstellungen im Rahmen der Artikelbeschreibung und/oder der Bewerbung auf der Amazon Plattform für Marketplace-Händler bindend sind und diese daher auch für vorliegende falsche Darstellungen haften.

Praxistipp:

Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass bei Angeboten über Amazon Marketplace darauf geachtet werden sollte, ob und inwieweit Artikelbeschreibungen, die bereits über eine bestehende ASIN in das System eingepflegt worden sind, auch tatsächlich genutzt werden sollten.

Für jegliche falsche Darstellung, die dort vorhanden ist und die wettbewerbsrechtlich relevant ist, muss der Anbieter, der die entsprechende Artikelbeschreibung nutzt, haften und kann seine Verantwortlichkeit nicht auf Dritte und insbesondere Amazon abwälzen.

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