Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2016

Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2016

„Visa Entropay“: Besonderen Zahlungsarten im Online-Shop

Je mehr Online-Shops es gibt, desto mehr Zahlungsdienstleister schießen auch aus dem Boden. Dabei sind einige so exotisch, dass sie kaum ein Verbraucher kennt. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber eine Pflicht daraus gemacht und fordert Online-Händler auf, mindestens eine kostenlose Zahlungsart anzubieten. Diese soll aber auch gängig und zumutbar sein, um Verbrauchern mehr Sicherheit beim Einkauf im Internet zu geben. Die Zahlung per „Visa Entropay“ darf jedenfalls nicht die einzige kostenlose Zahlungsart sein, da sie nicht gängig bzw. zumutbar ist (Landgericht Berlin, Urteil vom 12.01.2016, Az.: 15 O 557/14).

„Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“

Abmahnungen sind notwendig, um einen fairen Wettbewerbs sicherzustellen. Ohne staatliche Aufsicht des Wettbewerbs muss dieser in Deutschland über Verbände, Vereine und Mittbewerber stattfinden. Ein Hinweis auf einer Webseite „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ ist daher rechtlich ohne Belang, denn Mitbewerbern steht das Recht der Abmahnung zu. So ein Hinweis kann sich sogar ins Gegenteil verkehren: Wer den Hinweis verwendet, darf seinerseits ohne vorherige Kontaktaufnahme nicht abmahnen. Tut er dies doch, kann er seine Abmahnkosten (z.B. für die Beauftragung des eigenen Anwaltes) nicht geltend machen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.1.2016, Az.: I-20 U 52/15).

Bundesfinanzhof zur Schwelle zwischen gewerblichen und privaten Handeln

Wer einen gewerblichen Handel betreibt, setzt bewusst oder unbewusst eine Menge an gesetzlichen und steuerrechtlichen Pflichten in Gang. Viele Verkäufer sind sich jedoch nicht im Klaren, dass sie mit ihrer Verkaufstätigkeit bereits die Grenze überschritten haben und nicht mehr als private Verkäufer gelten (sog. scheinprivate Händler). Der Bundesfinanzhof entschied, dass schon der Verkauf aus einer Erbmasse (konkret eine Sammlung von 140 Pelzmänteln) die Schwelle zum gewerblichen Handeln überschritt (Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.08.2015, Az. XI R 43/13).

Schlichtung: Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft

Lange hat der Gesetzgeber daran gearbeitet, Verbrauchern eine einfache und kostengünstige Möglichkeit zu schaffen, ihre Streitigkeiten mit Online-Händlern ohne Gerichte beizulegen. Am 01.04.2016 trat das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft, welches die auf europäischer Ebene geltende ODR-Verordnung (mit seinen Informationspflichten zur Online-Streitbeilegungsplattform) ergänzt. Das Gesetz dreht sich dabei im Wesentlichen um die Errichtung der nationalen Schlichtungsstellen und deren Arbeitsweise. Über alle Neuerungen für Online-Händler klärt das neue Hinweisblatt des Händlerbundes auf.

E-Zigaretten: Neuregelungen im Jugendschutz

Gleich am 1. April 2016 trat das lange geforderte Verkaufsverbot von E-Zigaretten und E-Shishas an Minderjährige in Kraft. Seit diesem Tag müssen sich Online-Händler von E-Zigaretten und E-Shishas an strikte Abgabeverbot halten Bestellungen von Kindern und Jugendlichen in ihrem Shop aktiv verhindern. Wer sich nicht an die Abgabeverbote hielt und weder im Shop noch bei Zustellung eine Altersverifikation durchführte, musste mit einer Abmahnung rechnen.

In aller Munde sind auch die seit Langem geforderten Warnhinweise (Schockbilder) auf Zigarettenpackungen. Sie sollen über das neue Tabakerzeugnisgesetz realisiert werden. Dieses Gesetz, was lange in der Diskussion von Jugend-/Gesundheitsschutz und Politik war, wurde am 8. April 2016 im Bundesgesetzesblatt veröffentlicht. Damit wurde die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen und das Gesetz wird am 20. Mai 2016 in Kraft treten.

Damit hinsichtlich Jugendschutz- und Tabakerzeugnisgesetz nichts schief gehen kann, hat der Händlerbund ein „Hinweisblatt zum Handel mit Tabakwaren und  anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen“ zusammengestellt.

Abmahnungen

Die ehemalige Bodybuilder-Marke UNCLE SAM ist immer noch im Gespräch. Aktuell ist jedoch der Kultmarke der 90er jedoch immer mehr auffällig durch Abmahnungen. Gegenstand: Die unrechtmäßige Verwendung des Wortes „SAM“ – sie kann teuer werden.

Auch die seit dem 9. Januar 2016 geltende Informationspflicht aus der Europäischen ODR-Verordnung (s.o.) war erstmals Gegenstand von Abmahnungen. Ob die Abmahnungen des IDO-Verbandes wegen des fehlenden Hinweises auf die OS-Plattform berechtigt sind, hatte das Landgericht Traunstein zu entscheiden.

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