Wer die sonnigen Tage zum Entspannen genutzt hat, kann sich hier alle notwendigen Informationen zu den ergangenen Urteilen holen.
Rossmann muss Millionen für Kaffee zahlen
Illegale Preisabsprachen sind dem Kartellamt ein Dorn im Auge, denn sie verhindern einen fairen und transparenten Preiskampf. Um diesen zu garantieren, ist eine Preisabsprache zwischen Anbietern verboten und wird mit hohen Strafzahlungen geahndet. Dies hat nun auch die Drogeriekette Rossmann zu spüren bekommen. Das Landgericht Düsseldorf verurteilt sie zu einer Strafe in Höhe von 30 Millionen Euro. Vorgeworfen wird der Kette, sich mit insgesamt fünf anderen Handelsunternehmen im Zeitraum 2004 bis 2008 abgesprochen und so vorsätzlich die Preise für Filterkaffee manipuliert zu haben. Interessant an diesem Fall ist insbesondere, dass die Strafe durch das Kartellamt zunächst nur 5,5 Millionen Euro betrug. Erst durch das gerichtliche Vorgehen durch Rossmann selbst wurde der Betrag durch das Gericht quasi fast versechsfacht.
Amazon verliert Rechtsstreit um Dash-Button
Erneut hat Amazon (zumindest vorerst) eine Niederlage vor Gericht erlitten. Wie das Landgericht München urteilte, entspricht die Nutzung und Bestellung über den durch Amazon angebotenen Dash-Button nicht den gesetzlichen Vorgaben. Dieser kann genutzt werden, um bestimmte Waren mit einem Knopfdruck zahlungspflichtig zu bestellen. Der Vorteil daran ist, dass der Kunde wiederkehrende Bestellungen schnell erledigen kann. Nach Ansicht des Gerichts werden jedoch Kunden, die den Dash-Button nutzen, nicht hinreichend über die konkret bestellte Ware und die geltenden Konditionen bei diesem Kauf aufgeklärt. Zudem fehle beim Kauf über den Button eine Belehrung über den Widerruf und die Widerrufsfrist. Diese Informationen müssen den Kunden im Online-Handel jedoch schon vor Abschluss des Kaufs zur Verfügung gestellt werden. Amazon selbst hält die Nutzung des Dash-Buttons für rechtmäßig und will das Urteil nicht akzeptieren. Das Unternehmen hat daher angekündigt, dieses Urteil durch das nächsthöhere Gericht prüfen zu lassen.
Bundesgerichtshof erlaubt die Nutzung einer Einwilligung für mehrere Werbekanäle
Diesen Monat erging für Händler eine erfreuliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Werbemaßnahmen über mehrere Kanäle. Hierbei kann nach Auffassung des BGH eine einzige Einwilligung genutzt werden. Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass der Empfänger konkret über die genutzten Werbekanäle informiert wurde. Praktisch bedeutet dies für Händler, dass sie den Empfänger darüber informieren müssen, dass eine Einwilligung abgegeben wird und worauf sich diese Einwilligung bezieht. Im geprüften Fall konnte der Empfänger mit einer Einwilligung direkt zur Werbung per E-Mail, Telefon, SMS und MMS einwilligen. Dies sieht das Gericht als zulässig an, da unter Gesichtspunkten des Verbraucherschutzes eine Einwilligung notwendig ist, diese aber nicht für jeden Werbekanal gesondert erfolgen muss.
Facebook darf WhatsApp-Daten weiterhin nicht nutzen
Facebook bleibt es auch weiterhin untersagt, die Daten deutscher WhatsApp-Nutzer auszuwerten und für eigene Zwecke, zum Beispiel passgenaue Werbung, zu verwenden. Dies dürfte bei den aktuellen Meldungen zum Datenleck bei Facebook für viele eine gute Nachricht sein. Das Oberverwaltungsgericht Hamburg ist der Auffassung, dass die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien nicht den deutschen Datenschutzvorschriften entsprechen und so eine Nutzung der Daten nicht rechtfertigt.
Neue AGB bei PayPal und Ebay
Sowohl der Zahlungsdienstleister PayPal als auch der Marktplatz Ebay haben diesen Monat ihre neuen AGB vorgestellt. Neben inhaltlichen kleinen Änderungen widmet sich PayPal darin größtenteils der Anpassung an die bevorstehende Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Inhaltlich werden neue Regeln über den Umgang mit einbehaltenen Zahlungseingängen festgehalten. Ebay kündigt durch seine AGB-Änderung den Umzug aus Luxemburg nach Berlin an. Für Bereiche der Vereinbarungen mit der Ebay Marketplaces GmbH und über das Ebay-Plus-Programm wird künftig die Ebay GmbH Vertragspartner sein. Die Änderungen werden bei PayPal zum 25. Mai 2018, bei Ebay zum 1. Mai 2018 wirksam. Händler, die die geplanten Änderungen nicht akzeptieren wollen, steht in beiden Fällen ein Kündigungsrecht ihrer Konten zu.
EU plant Besteuerung anhand digitaler Präsenz
Ein interessanter Vorschlag für die Verbesserung der Besteuerung großer Internetkonzerne wie Facebook oder Amazon erging im März durch die EU-Kommission. Um zu verhindern, dass Steuern durch eine günstige Wahl des Firmensitzes gespart werden, soll sich die Steuerpflicht durch die digitale Präsenz ergeben. So soll der Wert eines Nutzers und seiner Daten besser in die Steuerbelastung eines Unternehmens einfließen. Daher hat die EU die Idee, anhand von Referenzwerten wie der Anzahl der Nutzer oder der Menge der gesammelten Daten zu ermitteln, ob ein Unternehmen in einem Mitgliedstaat „digital präsent“ und damit im jeweiligen Land steuerpflichtig ist. Die daraus ermittelten Steuern sollen anschließend anhand der digitalen Präsenz anteilig an die einzelnen Mitgliedstaaten aufgeteilt werden.
Dreiste Fake-Abmahnungen im Umlauf
Jeder Händler muss sich früher oder später mit dem Thema Abmahnungen befassen. Umso ärgerlicher ist es, wenn nun auch Fake-Abmahnungen in den Umlauf geraten. In diesen wird dem Empfänger der Handel mit Plagiaten vorgeworfen und er soll eine Geldsumme zahlen. Der angebliche Verstoß wird in diesem Schreiben lediglich behauptet. Echte Beweise werden durch die Versender nicht dargelegt. Es empfiehlt sich daher, eingegangene Mahnungen nicht ungeprüft zu bezahlen und auf Auffälligkeiten zu achten.