Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im November 2017

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im November 2017

Doch natürlich war der Black Friday nicht alles, was den Online-Handel beschäftigte. Es gab noch viele andere Urteile, die Händler kennen sollten.

Europäischer Gerichtshof wegen Website-Cookies und Matratzen angefragt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das höchste europäische Gericht in zivilrechtlichen Fragen. Sind sich nationale Gerichte wegen des geltenden Rechtes unschlüssig, können sie den EuGH anrufen und um Hilfe bitten. Nun haben das Gericht in Luxemburg erneut Anfragen erreicht. Zum einen muss es über den Einsatz von Cookies auf Webseiten und zur Rücksendung von online gekauften Matratzen entscheiden.

Der Kauf einer Matratze, die ein anderer Kunde bereits geöffnet – schlimmstenfalls sogar benutzt – hat, ist für die meisten Deutschen unvorstellbar. Leider weist das Gesetz beim Kauf von Hygieneartikeln im Internet große Lücken auf. Selbst der BGH konnte die Frage nicht klären und war sich wegen des Widerrufsrechts für Matratzen nicht sicher. Der BGH fragt den EuGH daher, wie weit der Ausschluss des Widerrufsrechts aus Hygienegründen gehen soll.

Auch beim Einsatz von Cookies auf Webseiten ist man sich hierzulande über die Rechtslage im Unklaren. Obwohl sie auf vielen Webseiten Standard sind, sind Cookie-Banner keine generelle Pflicht, oder? Nun soll der EuGH die klärende Antwort liefern.

Aber bis diese Entscheidungen ergehen, kann noch eine lange Zeit vergehen.

Käuferschutz: PayPals Entscheidungen ohne Rechtsverbindlichkeit

Welcher Händler hat sich noch nicht die Haare darüber gerauft, dass PayPal ohne eine echte Verteidigungsmöglichkeit über einen Käuferschutzantrag entschieden hat. Die Kunden freut es – so war es zumindest. Nun haben auch Händler Grund dazu. Sie bekamen in einer ganz aktuellen Entscheidung vom BGH aus Karlsruhe Rückendeckung und die Mühe der jahrelangen Gerichtsverfahren hat sich gelohnt. Händler verlieren ihre Ansprüche auf Zahlung des Kaufpreises nicht – egal wie PayPal entscheidet. Das Gericht stellt damit klar, dass Paypal keine juristische Instanz ist.

Viel Lärm um Black Friday

Traditionell am Freitag nach Thanksgiving abgehalten, verspricht der Tag besonders günstige Angebote. Von daher ist der Black Friday ein aus den USA stammender Begriff für ein Rabattspektakel im Einzelhandel. Der Black Friday brachte in diesem Jahr jedoch einiges an Wirbel und Verunsicherung bei Händlern. Nachdem letztes Jahr bekannt wurde, dass für den weltweit bekannten Shopping-Tag eine Marke eingetragen ist, machten Lizenznehmer und Markeninhaber ernst. Neben einigen Abmahnungen musste sogar gegen die unberechtigte Verwendung der Marke Black Friday geklagt werden. Unter den „Opfern“ war auch der größte und bekannteste Nutzer der Black-Friday-Aktionen: Amazon.

Amazon muss nicht für seine Händler haften

Und der Marketplace Amazon beschäftigte auch weiter die Nachrichten. Neben Millionen von eigenen Produkten werden auch unzählige Waren von Drittanbietern vertrieben. Für diese kann und vor allem will Amazon natürlich keine Verantwortung übernehmen. Sind Fotos geklaut oder verstoßen die Händler gegen Markenrechte, kann Amazon dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden. Es sei dem Marktplatz nicht zumutbar, jegliche Ware seiner Marketplace-Händler ohne Anlass auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen, so das Oberlandesgericht München. Erst wenn dem Marktplatz ein konkreter Verstoß gemeldet wird, ist Amazon in der Pflicht und muss umgehend reagieren. Erst dann kann Amazon in die Mithaftung geraten, etwa für eine Markenverletzung.

Beschwerden bei Ebays VeRI-Programm müssen berechtigt sein

Die Plattform Ebay kämpft ebenso mit Rechtsverletzungen und hat bereits seit Jahren eine einfache Beschwerde-Möglichkeit eingeführt: das VeRI-Programm. Dort können Betroffene Rechtsverstöße mit wenigen Klicks melden. Diese Beschwerden müssen jedoch Hand und Fuß haben. Ein Konkurrent hatte über Ebay eine Beschwerde wegen einer Verletzung seines Schmuck-Designs eingereicht. Die Berliner Richter sahen seine Beschwerde jedoch als unbegründet an und verurteilte ihn wegen Behinderung des Wettbewerbs. Er darf nach dem Beschluss keine Beschwerden mehr wegen den Designs bei Ebay einreichen.

Kunde muss Preiserhöhung nach Kauf nicht akzeptieren

Ob menschliches Versagen oder Fehler in der Technik, Tippfehler können Händler teuer zu stehen kommen. Rutscht das Komma aus Versehen an die falsche Stelle, kann das Markenhandy unbemerkt für 69,99 Euro oder schlimmstenfalls für 6,99 Euro statt 699 Euro über die Ladentheke wandern. Auffallen wird das den meisten Händlern erst, wenn es zu spät ist. Dem Kunden einfach den wirklichen Preis nachträglich in Rechnung zu stellen, ist jedoch nicht möglich. Rutschen Kunden durch und bestellen zu einem niedrigen Preis, müssen sie die nachträgliche Preiserhöhung nicht akzeptieren. Der Händler kann sich aber übrigens durch eine nachträgliche Anfechtung retten. Dennoch sollte schon bei Erstellung des Angebots auf die richtige Angabe geachtet werden.

Gesetze: Brüssel mit vielen neuen Projekten

In kaum einem anderen Monat kamen so viele Nachrichten aus Brüssel. Die Beamten vor Ort haben wieder allerhand beraten und beschlossen. Zu nennen ist vor allem das Geoblocking. Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben Ende November ihre Zusagen bezüglich der Beendigung des ungerechtfertigten Geoblockings eingelöst. Außerdem will man in Brüssel betrügerischen Websites an den Kragen. Um diese Webseiten vom Netz zu nehmen, sollen die nationalen Verbraucherschutzbehörden die Befugnis bekommen, eine Webseite – zumindest als letztes Mittel – zu sperren.

Die ePrivacy-Verordnung lässt jedoch noch etwas auf sich warten. Diese sollte die DSGVO im kommenden Jahr flankieren und viele mit der DSGVO offene Fragen konkretisieren und klären. Nun jedoch die Ernüchterung: Die ePrivacy-Verordnung kann wegen des starken Gegenwinds nicht wie geplant am 25. Mai 2018 in Kraft treten und schafft damit ein großes Loch im Bereich des Datenschutzes. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird sie nicht vor Mitte 2019 verabschiedet.

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