Schutz der Anonymität von Bewertungen – BGH lehnt Auskunftsanspruch ab
Die als Orientierung für andere Käufer gedachte Bewertungs-Funktion kann bei den betroffenen Online-Händlern großen Schaden anrichten. Wenn Nutzer unwahre oder beleidigende Äußerungen in die negativen Bewertungen aufnehmen, können diese kaum zur Verantwortung gezogen werden, denn Bewertungen sind oft anonym.
Am 01.07.2014 hat derBundesgerichtshof den Auskunftsanspruch gegen eine Internetplattform zurückgewiesen und die Anonymität der Verfasser gestärkt(Az.: VI ZR 345/13).Der Betreiber eines Internetportals sei nicht befugt, ohne Einwilligung des Nutzers dessen personenbezogene Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung an den Betroffenen zu übermitteln.
Online-Händler wehrt sich gegen Amazon-Kontensperrung
Ein unabhängiger Händler von Elektronikartikeln wirft Amazon vor, seine angebotenen Waren gelöscht zu haben, um zu verhindern, dass diese preiswert über den Amazon Marketplace verkauft werden. Im Anschluss sei darüber hinaus eine unrechtmäßige Kontensperrung des Händler-Accounts vorgenommen worden. Dagegen wendete sich der Händler nun und verklagte den Online-Riesen. Nun warten viele betroffene Händler auf eine positive Entscheidung.
Amazon verstößt gegen Buchpreisbindung
Amazon hatte u.a. dem Schulförderverein eines Berliner Gymnasiums Vergütungen dafür gezahlt, dass Eltern ihre Schulbücher über einen entsprechenden Link auf der Website des Vereins bei dem Online-Händler kauften, wogegen sich der Börsenvereins des Deutschen Buchhandels wehrte und vor dem Landgericht Berlin obsiegte (Urteil vom 07.07.2014, Az.: 101 O 55/13). Das Landgericht hat dem Online-Händler Amazon nun untersagt, Schulfördervereinen beim Verkauf preisgebundener Bücher Provisionen im Rahmen seines so genannten Affiliate-Programms zu zahlen. Nach Ansicht des Gerichts sind derlei Zahlungen eine unzulässige Gewährung von Preisnachlässen und damit ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz.
Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug stärkt Gläubigerrechte
Säumige Schuldner sind eine zunehmende finanzielle Belastung für Gläubiger. Durch das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug soll die Zahlungsdisziplin im Geschäftsverkehr angehoben werden und somit zu mehr Liquidität, Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit führen, indem der Basiszinssatz auf 9 Prozentpunkte angehoben und eine generelle Zahlungshöchstfrist von 60 Tagen eingeführt wurde. Am 29.07.2014 trat das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr nun in Kraft.
Mit der Neuregelung kann der Gläubiger bei Verzug des Schuldners eine Pauschale in Höhe von 40,00 € geltend machen. Für Verträge, in denen der Verbraucher dem Unternehmer die Zahlung schuldet, soll das Gesetz jedoch gerade nicht gelten. Das neue Gesetz gilt für alle Verträge (z.B. Kaufverträge), die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen worden.
Betrug: Knapp 7 Jahre Haft eBay-Händler
In diesem Monat legte das Landgericht Marburg einem eBay-Betrüger das Handwerk. Die Richter sprachen einen Mann schuldig, der über viele Jahre hinweg fiktive Produkte auf eBay verkauft hatte und nun in mehr als 1000 Fällen überführt wurde. Der Täter hatte einen Schaden von 300.000 Euro verursacht und damit unzählige Kunden um ihr Geld geprellt. Der Online-Handel dürfte das Urteil mit gemischten Gefühlen aufnehmen. Zum einen dürfen sowohl Kunden und Händler erleichtert über die Entscheidung sein. Zum anderen ist dies ein weiterer Beweis dafür, welche schwarzen Schafe im Online-Handel agieren