Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2015

Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im April 2015

Mangelhafte Umsetzung der Button-Lösung in vielen Shops

Mit der Einführung der sog. „Button“-Lösung zum 01. August 2012 trat für alle Online-Händler die Pflicht zur Verwendung eines die Kostenpflicht klar erkennen lassenden Button auf der letzten Seite des Bestellvorgangs in Kraft. Leider haben noch nicht alle Shops diese Pflicht umgesetzt und die Bestell-Button nicht richtig gekennzeichnet. Die Wettbewerbszentrale nahm dies zum Anlass für eine Warnung an zahlreiche Händler. Wenn Sie die „Button“-Lösung noch nicht umgesetzt haben, erfahren Sie hier, welche Button-Bezeichnung zulässig ist.

Urheberschaft bei Nutzung von Bildern Dritter muss streng geprüft werden

Bei der Verwendung von Bildern von einem Dritten, wie zum Beispiel von Werbeagenturen, ist Vorsicht geboten. Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichtes München muss ein Verwender fremder Fotos sogar die Kette der einzelnen Rechtsübertragungen vollständig überprüfen. Das Urteil ist dabei allerdings nicht das erste seiner Art, was zur Folge hat, das Verwender von fremden Fotos in der Praxis erheblich eingeschränkt sind.

Nach Auktionsbeginn keine Änderungen von Ebay-Artikelbeschreibungen mehr möglich

Auch im April gab es Gerichtsentscheidungen zum Verkauf von Ware auf Ebay. In einem Urteil des Amtsgericht Dieburg (Urteil vom 15.04.2015, Az.: 20 C 945/14) geht es speziell um die Frage, ob Artikelbeschreibungen nach dem Beginn einer Auktion noch geändert werden dürfen. Die Richter entschieden dies mit einem deutlichen „Nein“. Weder die AGB von Ebay noch das Gesetz sieht die einseitige Möglichkeit der Abänderung der Angebote vor. Der spätere Höchstbietende würde durch eine nachträgliche Änderung unangemessen benachteiligt.

Neue Gesetzesentwürfe auf den Weg gebracht

RechtDie Problematik mit dem Wiederverkauf von E-Books ist nach wie vor nicht geklärt. Dafür will der deutsche Gesetzgeber nun in einem anderen Bereich Klarheit schaffen. Mit dem neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll die bisher nur für „echte“ Bücher geltende Buchpreisbindung auch auf E-Books ausgedehnt werden. Wenn der Gesetzentwurf angenommen wird, bedeutet dies für Online-Händler eine weitere Vorschrift.

Seit 2008 wurde am Wettbewerbsrecht nichts geändert. Da sich in sieben Jahren jedoch einiges getan hat, soll das Wettbewerbsrecht nun einer Reform unterzogen werden. Hauptaugenmerk bei der Anpassung wird dabei auf der Anpassung des aktuellen Wortlautes an aktuell gültiges EU-Recht liegen. Leider werden für Online-Händler relevante Bereiche bzw. Probleme, wie zum Beispiel die Abschaffung des „Fliegenden Gerichtsstandes“, nicht in Angriff genommen.

Der Schutz von Anlegern und die Förderung von StartUps ist in einem weiteren Gesetzesentwurf Thema. So soll die Prospektpflicht im Kleinanlegergesetz gelockert werden. Erst ab 2,5 Millionen Euro soll, wenn es nach der Bundesregierung geht, es eine Pflicht zur Erstellung eines umfassenden und meist kostenintensiven Wertpapierprospekts geben. Dadurch sollen Anleger entlastet werden.

Lesetipp: E-Book zum Verkauf von Elektro- und Elektronikprodukten

Wer Elektro- und Elektronikprodukten verkauft, muss eine Vielzahl an Vorschriften und Richtlinien beachten. Mit dem im April veröffentlichen E-Book zum Verkauf von Elektro- und Elektronikprodukten erhalten Händler einen umfangreichen und informativen Überblick über die aktuelle Rechtslage.

Da fehlende oder fehlerhafte Grundpreisangaben nach wie vor ein sehr beliebter Abmahngrund sind, hat der Händlerbund eine interessante Infografik mit den wichtigsten Regeln zum Thema Grundpreise veröffentlicht.

Und zu guter Letzt haben wir noch ein etwas für Sie, was Ihnen bei den ganzen Vorschriften, vielleicht doch ein Lächeln ins Gesicht zaubert. Beim Rechts-Quiz zu kuriosen Fällen können Online-Händler selbst einmal Richter spielen.

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