„Tell a friend“-Funktion macht Amazon-Händler abmahngefährdet
Auch wenn der Bundesgerichtshof (Urteil vom 12.09.2013 Az. I ZR 208/12) vor zwei Jahren schon die Unzulässigkeit der Weiterempfehlungs- oder auch „Tell a friend“-Funktion deutlich gemacht hat, hat diese Rechtsprechung bei vielen Shopsystemen und Plattformen noch keinen Einzug gefunden. So auch bei Amazon. Dort ist die rechtswidrige Weiterempfehlungs- bzw. „Tell a friend“-Funktion weiterhin anzutreffen. Mit einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm wurde die Angst vieler Händler im Juli tatsächlich bestätigt (Urteil vom 09.07.2015, Az.: I-4 U 59/15) und die Funktion gerichtlich für unzulässig erklärt.
Das Fatale dabei ist jedoch, dass Amazon-Händler keinen Einfluss auf die Ausgestaltung dieser Funktion haben und sich damit in große Abmahngefahr begeben. Es bleibt zu hoffen, dass Abmahner diese Situation nicht zum Anlass zahlreicher Abmahnungen nehmen.
„Sofortüberweisung“ darf nicht einziges kostenloses Zahlungsmittel sein
Die Nutzung der zahlreichen im Online-Handel angebotenen Zahlungsanbieter kostet Geld, denn auch die Anbieter wollen ein Stück vom Kuchen abhaben. Die Kosten auf den Kunden umzulegen ist zwar erlaubt, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Um Entgelte für die Nutzung einer bestimmten Zahlungsart auf den Verbraucher umlegen zu dürfen, muss mindestens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsart zur Auswahl stehen. Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main darf die Zahlung per „Sofortüberweisung“ nicht als einzige kostenfreie Zahlungsart angeboten werden (Urteil vom 24.06.2015, Az.: 2-06 O 458/14). Das Zahlungsmittel „Sofortüberweisung“ sei nicht zumutbar, da der Verbraucher einem Dritten Kontonutzungsdaten mitteilen und in den Abruf von Kontodaten einwilligen müsse.
Bundesgerichtshof: „Framing“ nicht immer erlaubt
Mittlerweile findet man eingebundene Videos auf Millionen von Websites weltweit. Dass das Einbinden von Youtube-Videos mit der sog. „Framing“-Technik erlaubt ist, wurde schon gerichtlich geklärt (EuGH, Beschluss vom 21.10.2014, Az.: C-348/13).
Es liegt keine Urheberrechtsverletzung vor, wenn geschützte Inhalte „geframt“ werden, die mit Zustimmung des Rechtsinhabers ins Netz gestellt wurden. Das Einbinden eines Youtube-Videos ist jedoch dann nicht mehr zulässig, wenn ein Video ohne Zustimmung des Rechteinhabers über Youtube abrufbar war und später auf einer fremden Webseite eingebunden wird (BGH, Urteil vom 9. Juli 2015, Az.: I ZR 46/12).Also bleibt auch beim Framing stets die Gefahr, dass Urheberrechte verletzt werden. Das vor dem „Framen“ herauszufinden ist schier unmöglich.
Vorgetäuschtes Mitbieten in Ebay-Auktion schadensersatzpflichtig
Auktionen bei Ebay werden im Bereich des gewerblichen Verkaufs immer weniger. Grund: Erreicht das Produkt nicht den gewünschten Verkaufspreis, können Händler erhebliche Verluste einfahren. Vorgetäuschtes Mitbieten ist zumindest kein legales Mittel, um den Preis in die Höhe zu treiben. In Fällen des vorgetäuschten Mitbietens kann eine Schadensersatzpflicht des Verkäufers entstehen, wenn dem potenziellen Käufer durch die Schummelei ein Schaden entstanden ist (Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 14.04.2015, Az.: 12 U 153/14).
Sektoruntersuchung der EU-Kommission: Befragte zur Teilnahme verpflichtet
Wenn Sie eine E-Mail der Europäischen Kommission erhalten, in welcher Sie zur Teilnahme an einer umfangreichen Untersuchung aufgefordert werden, ist dies keine SPAM-Nachricht, die Sie unbesorgt in den virtuellen Papierkorb verschieben können. Die Nachricht der EU-Kommission zur Teilnahme an der Sektoruntersuchung muss unbedingt ernst genommen werden, da eine Nichtbeachtung Konsequenzen haben kann.
Worum geht es dabei? Um die Ursachen für den schleppend wachsenden grenzüberschreitenden Online-Handel zu finden, will die Kommission von den befragten Unternehmen oder Unternehmensvereinigungen Auskünfte zum grenzüberschreitenden Handel sammeln und mögliche Hindernisse ausfindig machen. Im Rahmen dieser Untersuchung sind die Befragten zur Auskunft verpflichtet.
Sind Sie auch betroffen? Der Händlerbund klärt Ihre Fragen und hilft beim Ausfüllen des Fragebogens weiter.
Bundesrat billigt IT-Sicherheitsgesetz
Der Bundesrat hat sich im Juli mit einem neuen Gesetz beschäftigt: Das IT-Sicherheitsgesetz wurde am 10. Juli 2015 vom Bundesrat gebilligt. Das Gesetz ist umstritten, weil es unter anderem regelt, dass Betreiber sogenannter „kritischer Infrastrukturen“ ein Mindestniveau an IT-Sicherheit einhalten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) IT-Sicherheitsvorfälle melden müssen. Das Gesetz ist am 25.07.2015 in Kraft getreten.