Ursprünglich sollte die Frist für die Umstellung auf den Euro-Zahlungsraum SEPA („Single Euro Payments Ares“) zum 1. Februar 2014 enden. Da jedoch ein Großteil der Unternehmen nicht ausreichend vorbereitet war, hatte die EU-Kommission zwei Wochen zuvor vorgeschlagen, die Einführung des SEPA-Zahlungssystems um weitere sechs Monate auf den 1. August 2014 zu verschieben. Wie EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier deutlich gemacht hatte, waren bis Ende November 2013 lediglich gut ein Viertel der Lastschriften auf das neue SEPA-Format umgestellt worden. Auch die Bundesbank verwies Mitte Dezember kritisch auf die schleppende Umstellung. Angesichts dieser unzureichenden Ergebnisse hielt er eine Umstellung zum geplanten Termin für nicht mehr angebracht. Zugleich machte er aber auch deutlich, dass der 1. August dann der endgültige Termin sein werde, eine weitere Fristverlängerung werde es nicht geben.
Laut einer Meldung auf Spiegel Online haben nun auch EU-Ministerrat und Europaparlament die Notwendigkeit dieser Fristverlängerung erkannt und wollen den Vorschlag annehmen. Offiziell zustimmen wird das EU-Parlament jedoch erst im Februar. Da die EU-Mitgliedstaaten dies wie geplant abnicken werden, wird die Fristverlängerung rückwirkend zum 1. Februar gültig sein.
SEPA-Umstellung: Einheitliche Regelungen für den Zahlungsverkehr im Euro-Raum
Mit der SEPA-Umstellung soll in Europa ein einheitlicher Zahlungsraum geschaffen werden. Zwar ist die heutige Zeit geprägt durch die Globalisierung, doch der Zahlungsverkehr ist nach wie vor von nationalen Verfahren bestimmt. Überweisungen und Lastschriften sind selbst im Euro-Raum von Land zu Land verschieden geregelt. Politik und Kreditwirtschaft haben, um diese Hürden zu beenden, einheitliche Regeln für den europäischen und nationalen Zahlungsverkehr erarbeitet. Ziel dieses einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums, kurz SEPA, ist es, den bargeldlosen Zahlungsverkehr in der Eurozone zu vereinheitlichen. Mit der SEPA-Umstellung soll die Abwicklung von Lastschriften, Überweisungen und Kartenzahlungen gleich und standardisiert erfolgen – und zwar unabhängig davon, ob die Zahlungen innerhalb der Landesgrenzen verbleiben oder ins Ausland gehen. Eine der Neuerungen, die die SEPA-Umstellung mit sich bringt, ist die Einführung der 22-stelligen Kontonummer IBAN. Zum SEPA-Raum zählen neben den 28 EU-Mitgliedstaaten zudem Liechtenstein, Island, die Schweiz, Norwegen und Monaco.
Während Privatkunden noch bis Februar 2016 die bisherige Bankleitzahl und Kontonummer verwenden können, dürfen Kreditinstitute ab dem 1. August 2014 von Unternehmen und Vereinen nur noch Lastschriften und Überweisungen im neuen SEPA-Format annehmen.