Auch wenn wir alle sehr gut ohne sie leben könnten, es ist auch in unserem Hause immer wieder ein Thema, an dem man nicht vorbeikommt: Zahlungsausfälle.
Es gibt die verschiedensten Gründe, weshalb es zum Ausbleiben der Zahlung für die erbrachte Dienstleistung oder Warensendung gekommen ist – als Lösung denken betroffene im Normalfall zuerst in klaren Bahnen, nämlich an Forderungsbeitreibung.
Dieses Prozedere ist mit Kosten verbunden, woraus sich die erste und zentralste Hürde ergibt:
Die der Kosten-Nutzen-Rechnung beim Versuch das Geld noch einnehmen zu können. Denn aus kaufmännischer Sicht wäre eine Beitreibung, deren Kosten den Streitwert und damit auch den Umsatz bzw. Gewinn nivellieren, selbst wenn die Maßnahmen von Erfolg gekrönt sind, eine Katastrophe.
Der Gesetzgeber steht hier also erneut in mehrfacher Verantwortung, eine ausgewogene Gestaltung des Kostenrahmens für die Ausschöpfung der rechtlichen Mittel anzustreben – einerseits sollen juristische Fachkräfte angemessen vergütet werden, andererseits die Kosten für all jene, die „ihr Recht“ einfordern wollen, proportional zum Aufwand und dem daraus möglichen Nutzen sein.
Mit dem zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (KostRMoG) ergeben sich in diesem Bereich weitreichende Änderungen.
So beinhaltet es unter anderem eine Neugestaltung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, welche eine Anhebung der Gebührensätze beinhaltet und damit eine bessere Kostendeckung gewährleisten soll.
Dies heißt im Umkehrschluss jedoch auch, dass Mahnverfahren und die darauf folgenden Rechtsmittel bis hin zur Zwangsvollstreckung deutlich teurer werden.
Damit Händler nicht vor den Kopf gestoßen werden, wenn Sie erwägen eine Forderungsbeitreibung einzuleiten, hat unser Partner, die atriga GmbH, ein Dokument zu den wichtigsten Neuerungen verfasst und erklärt, worauf man sich im Fall des Falles einstellen muss und in welchen Bereichen mit Auswirkungen zu rechnen ist.
Der komplette Artikel findet sich im unter folgendem Link im atrigaRatgeber.