EU lastet Händlern noch mehr Pflichten auf
Die EU hat am 11. April ein umfangreiches Paket geschnürt. Ihr Ziel ist es dabei, für noch mehr Verbraucherschutz zu sorgen. Beispielsweise sollen Plattformen gewährleisten, dass Rezensionen auch tatsächlich echt sind. Für den Kunden muss ersichtlicher werden, ob ein Unternehmen für einen Rankingplatz gezahlt hat. Ursprünglich sollte allerdings auch das Widerrufsrecht zu Gunsten der Online-Händler angepasst werden, um ein Ausnutzen zu erschweren. Dieser Plan hat es allerdings nicht in das vorgestellte Gesetzespaket geschafft. Vom Dachverband E-Commerce Europe hagelte es Kritik: Der Verband setzt sich seit Jahren für eine bessere Balance zwischen den Belangen von Händlern und dem Verbraucherschutz ein. Zudem bezeichnete der Dachverband die Pläne als Rückschritt: Den Mitgliedstaaten werde bei der Umsetzung der Richtlinien einmal mehr viel Spielraum gelassen, was der angestrebten Harmonisierung und der damit einhergehenden Stärkung des Binnenmarkts eher schadet als nützt.
Bundesgerichtshof äußert Zweifel an Klagebefugnis von Verbraucherschutzverbänden
Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt schon seit 2017 gegen das Online-Unternehmen Facebook. Bei der Klage geht es um die oft umstrittenen Datenschutzvorschriften des sozialen Netzwerks. Zur Zeit liegt der Streit beim Bundesgerichtshof. Hier ist sich das Gericht allerdings unsicher, ob Verbraucherschutzverbände bei datenschutzrechtlichen Verstößen klagen wollen. Daher pausiert der BGH jetzt erst einmal in diesem Fall. Zur Zeit wird nämlich genau diese Frage in einem anderen Fall vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt. Das deutsche Gericht hat sich dazu entschlossen, die europäische Entscheidung abzuwarten, bevor der Fall weiter verhandelt wird.
Darf die Deutsche Umwelthilfe klagen?
Eine ähnliche Frage hat der Bundesgerichtshof gerade bezüglich der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu klären. Geklagt hat ein Autohändler, der eine Abmahnung der DUH erhalten hat. Der Händler sieht das Handeln der Umwelthilfe als rechtsmissbräuchlich an. Grund ist folgender: Die DUH hat in den Jahren 2015 und 2016 mit Abmahngebühren und Vertragsstrafen aus Unterlassungserklärungen einen Überschuss von 600.000 Euro erwirtschaftet. Mit diesem Gewinn finanziert die DUH andere Aufgaben wie politische Kampagnen und die Vergütung von Angestellten. Jetzt wird die grundsätzliche Frage geklärt, ob dieses Verhalten für rechtsmissbräuchliche Abmahnungen spricht.
Grundpreisangabe bei Kaffeekapseln
Die ebenfalls vom Bundesgerichtshof gefällte Entscheidung zum Thema Kaffeekapseln sollte auch beachten werden: Der BGH hat festgestellt, dass auch Kaffeekapseln nach Gewicht verkauft werden. Das bedeutet, dass die Grundpreisangabe zwingend notwendig ist. Grund hierfür ist, dass der Konsument den Kapselkaffee auch mit normalem, losem Kaffee vergleichen können muss.
Rechtsmissbräuchliche Abmahnung kann Kündigungsgrund für Unterlassungserklärung sein
Bei Unterlassungserklärungen, die üblicherweise mit Abmahnungen einhergehen, handelt es sich um Dauerschuldverhältnisse und diese können üblicherweise gekündigt werden. Voraussetzung dafür ist ein wichtiger Grund. Dieser liegt wiederum vor, wenn das Fortsetzen des Vertrags unter der Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen als unzumutbar angesehen wird. Ein solcher wichtiger Grund kann laut dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs dann vorliegen, wenn sich die zugrunde liegende Abmahnung als rechtsmissbräuchlich entpuppt.
Bedienungsanleitung in deutscher Sprache
Nach dem Produktsicherheitsgesetz sind Anbieter verpflichtet, eine deutsche Anleitung zum Produkt mitzuliefern, wenn bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung des Produkts bestimmte Regeln zu beachten sind, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in seinem Urteil nun noch einmal deutlich gesagt, dass die Anleitung in nationaler Landessprache abgefasst sein muss. Nicht erforderlich ist allerdings die Beilage beim Produkt. Der Pflicht ist auch genüge getan, wenn die Anleitung beispielsweise als PDF an die E-Mail-Adresse geschickt wird.
Widerrufsrecht bei Matratzen
Noch Ende März hat der EuGH einen jahrelangen Rechtsstreit beendet: Im Jahr 2014 hatte ein Kunde eine Matratze erworben und wollte diese im Rahmen des Widerrufsrechts zurückgeben. Das Versandhaus wollte die Ware aber nicht annehmen, denn die Matratze sei bereits ausgepackt worden und daher vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dieser Ansicht erteilte der EuGH nun eine Absage: Ähnlich wie bei Kleidung käme eine Matratze beim Testen nun einmal mit Haut in Kontakt und könne trotzdem weiterverkauft werden.