Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Dezember 2019

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Dezember 2019

1&1 soll 10 Millionen DSGVO-Bußgeld zahlen

Anlass für das hohe Bußgeld ist ein Fall aus dem Jahr 2018: Ein Anrufer konnte über die Angabe des Namens und des Geburtstagsdatums die persönlichen Daten eines Expartners abfragen. Diese Authentifizierung genügt nicht den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung, stellte nun der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber fest und verhängte ein Bußgeld in Höhe von 9.550.000 Euro gegen den Telekommunikationsanbieter 1&1.

Das Unternehmen hat allerdings bereits Rechtsmittel dagegen eingelegt: Das Bußgeld sei unverhältnismäßig hoch und berücksichtige nicht, dass das Authentifizierungsverfahren bereits seit einiger Zeit stark verbessert worden sei, so die Begründung.

BGH: Keine Pflicht zur Angabe einer Telefonnummer

Bereits im Sommer hatte der Europäische Gerichtshof einige Fragen des Bundesgerichtshof zur Verbraucherrechterichtlinie beantwortet. In dem Urteil hieß es, dass die Angabe einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme für Verbraucher nicht unbedingt notwendig sei, wenn ein anderes Mittel zur einfachen, effizienten und verhältnismäßig schnellen Kontaktaufnahme vorhanden sei. Der Bundesgerichtshof hat nun festgestellt, dass Amazon diesen Anforderungen durch den Kunden-Chat und den Rückrufservice gerecht wird.

Hintergrund des Streits war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands: Die Verbraucherschützer monierten, dass Amazon die Nummer der Kundenhotline auf der Seite versteckt hatte.

Sonntags-Arbeit bei Amazon rechtswidrig

Die Sondererlaubnis zur Sonntagsarbeit im Jahr 2015 war rechtswidrig, entschied nun das Oberverwaltungsgericht Münster. Amazon hatte diese damals beantragt, um wirtschaftlichen Schaden in der Weihnachtszeit abzuwenden. Dagegen hatte Verdi geklagt und nun auch gewonnen. Zur Begründung führte das Gericht an, dass sich Amazon durch die Einführung des Express-Versands und von Same-Day-Lieferungen selbst in diese stressige Situation gebracht hat. Die Mitarbeiter müssen diese Entscheidung jedenfalls nicht durch einen Arbeitsdienst am Sonntag ausgleichen.

Werbung von Hexal unzulässig

Neben 1&1 musste diesen Monat auch Hexal in die Tasche greifen: Der Medikamentenhersteller bekam wegen der Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen eine Abmahnung des Verbands sozialer Wettbewerb. Über diese Abmahnung hat nun das Oberlandesgericht München entschieden und geurteilt, dass der Verband rechtlich korrekt gehandelt hat. Betroffen ist beispielsweise „Biosan AAD Plus“, das bei „Antibiotika assoziiertem Durchfall“ helfen soll. In dem Mittel befinden sich keine Wirkstoffe, die laut der Health Claims Verordnung mit so einer gesundheitsbezogenen Aussage beworben werden dürfen.

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