SEPA-Umstellung: Wie funktionieren Zahlungen mit IBAN und BIC?

SEPA-Umstellung: Wie funktionieren Zahlungen mit IBAN und BIC?

Was steckt hinter der 22-stelligen IBAN?

Die internationale Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) ist ein Norm für die Darstellung von Kontonummer und Bankidentifikation, die vom europäischen Normierungsgremium ECBS (European Committee for Banking Standards) in Zusammenarbeit mit der ISO (International Organization for Standardization) entwickelt wurde. Die bislang in jedem Land unterschiedlichen Kennungen für die Kontoverbindung haben beim grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr immer wieder zu Problemen geführt. Mithilfe der genormten IBAN sollen diese Transaktionen nun erleichtert werden, da die Bank, das Konto und das Land des Zahlungsempfängers in jedem Land auf die gleiche Art und Weise ermittelt werden können. Laut der Definition des ECBS und der ISO darf die IBAN nicht länger als 34 Stellen sein. Für Deutschland weist die IBAN immer 22 Stellen auf. Darüber hinaus darf die IBAN weder Kleinbuchstaben noch Sonderzeichen enthalten. Den Anfang der IBAN bildet immer eine 2-stellige Länderkennzeichnung. Das Länderkennzeichen für Deutschland ist DE. Hieran schließt sich eine zweistellige Prüfziffer an, die für die gesamte IBAN gilt. Nun folgen die 8-stellige Bankleitzahl und die maximal 10-stellige Kontonummer. Sollte die Kontonummer weniger als zehn Stellen aufweisen, werden die fehlenden Ziffern mit Nullen aufgefüllt. Werden bei der IBAN die ersten vier Stellen, also das Länderkennzeichen und die Prüfziffer, erhält man die BBAN, die Basic Bank Account Number.

Business Identifier Code: Internationale Bankleitzahl BIC

Die Abkürzung BIC steht für Business Identifier Code und bezeichnet die internationale Bankleitzahl der betreffenden Kreditinstitute. Der BIC ist auf höchstens elf Stellen begrenzt, wobei die ersten vier alphanumerisch sind und die Bankbezeichnung darstellen. Wie diese ersten vier Stellen ausgestaltet werden, steht jedem Kreditinstitut frei. Hieran schließt sich der zweistellige ISO-Code, also die jeweilige Länderkennung, sowie eine zweistellige Angabe der Region. Die letzten drei Stellen können ebenfalls frei gewählt werden und dienen der Bezeichnung der jeweiligen Filiale.

IBAN only: Wann die BIC weggelassen werden kann

Laut der EU-Verordnung zur SEPA-Einführung (Nr. 260/2012) können Kunden seit dem 1. Februar 2014 bei inländischen Zahlungen in Euro den BIC weglassen und lediglich die IBAN angeben (IBAN only). Nur bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften ist die Angabe der internationalen Bankleitzahl BIC auch weiterhin zwingend erforderlich. Allerdings soll ab dem 1. Februar 2016 auch für den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr IBAN only gelten.

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