Bundeskartellamt plant verschärfte Regulierung von Internetkonzernen

Bundeskartellamt plant verschärfte Regulierung von Internetkonzernen

Regulierung von Internetkonzernen lediglich Notfallplan

Wird diese Strategie verfolgt, könnte das Bundeskartellamt Google zu einer Änderung des komplexen Suchalgorithmus verpflichten. Allerdings handelt es sich bei diesem Vorhaben, Google als Versorgungsunternehmen einzustufen, lediglich um eine Art Notfallplan. Nur wenn sämtliche anderen Möglichkeiten und Maßnahmen, um Googles Macht Grenzen zu setzen, scheitern würden, will das Unternehmen auf diesen Schritt zurückgreifen. Bundesjustizminister Heiko Maas hat sich vor einigen Wochen beispielsweise für eine „Entflechtung“ des Internet-Riesen ausgesprochen, um Googles Macht Einhalt zu gebieten. Doch auch wenn die Dringlichkeit solcher Vorhaben gegeben sei, warnt die Monopolkommission vor überstürzten Reaktionen und plädiert für einen besonnenen Umgang mit Online-Diensten wie Google. Erst vergangene Woche hatte die Kommission ZDNet verlauten lassen, dass eine „Erweiterung des wettbewerbsrechtlichen Instrumentariums“ auf Basis des derzeitigen Erkenntnisstandes noch nicht angezeigt sei. Allerdings würde eine umfassende Überprüfung und Analyse von Google in den Bereichen Daten-, Verbraucher- und Wettbewerbsschutz noch ausstehen.

Einige Regulierungsmaßnahmen bereits ergriffen

Das Bundeskartellamt hat in der Vergangenheit bereits Maßnahmen ergriffen, die auf eine Regulierung von Internetkonzernen und des E-Commerce ausgerichtet sind. So wurde beispielsweise der Weg geebnet, um die Preisparitätsklausel von Amazon zu kippen, da diese als wettbewerbsfeindlich erachtet wurde. Auch im Hinblick auf die strikten Vertriebsbeschränkungen, die externen Verkäufern von manchen Markenherstellern auferlegt wurden, sind die ersten Entscheidungen zugunsten der Händler gefallen.

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