Chargeback
Ein Horror ist es für jeden Kreditkartenbesitzer, wenn er feststellen muss, dass er einige Zahlungen auf seiner Kreditkartenabrechnung nicht getätigt hat. Hier ist die Frage, ob es sich entweder um einen Kreditkartenmissbrauch oder um ein Versehen des Kreditinstituts handelt. Zum Schutz des Inhabers der Kreditkarte haben die Geldinstitute das so genannte „Chargeback“ Verfahren eingeführt. Der Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „ Ausgleich“ oder „Ausgleichsbuchung“.
Der Begriff „Chargeback“ bezieht sich auf Kreditkarten Es handelt sich um eine Verfahrensweise, mit dem der Kreditkarteninhaber Buchungen stornieren kann. Der stornierte Betrag wird dann wieder seinem Konto gut geschrieben. Dies geht nicht zu Lasten des Kreditkarten Inhabers.
Sollte dieser der Meinung sein, dass ein Betrag unzulässig von seinem Kreditkartenkonto abgebucht worden ist, dann kann er innerhalb einer bestimmten Frist der Abbuchung widersprechen und sich sein Geld zurückholen, wobei der Händler die Gebühren bezahlt, die beim Chargeback entstehen. Das Chargeback Verfahren dient also zum Schutz des Kreditkarten Inhabers gegen Missbrauch.
Das Procedere geht schnell und reibungslos vonstatten, denn die Buchungsstornierung erfolgt innerhalb weniger Tage, und der betreffende Betrag wird dem Konto wieder gut geschrieben.
Danach setzt sich das Kreditinstitut mit dem Empfänger der Zahlung in Verbindung. Es überprüft, ob die Zahlung rechtens war oder nicht. Diese Untersuchungen im Chargeback Verfahren sind jedoch mit erheblichem Aufwand und daher mit großen Kosten verbunden, die immer der Zahlungsempfänger zu tragen hat. Sie können, je nach individueller Gegebenheit, zwischen 20,00 bis 60,00 Euro liegen.
Es muss jedoch davor gewarnt werden, das Chargeback Verfahren zu missbrauchen, oder gar als Druckmittel gegen den Vertragspartner einzusetzen. Denn wenn ein Rechtsgeschäft zustande kam, dann sind Irritationen zwischen Käufer und Verkäufer auf dem Rechtsweg zu klären. Bei der unrechtmäßigen Nutzung des Chargeback Verfahrens, hat der Käufer, sollte der Verkäufer Einspruch erheben, die Kosten des Chargeback zu tragen. Im schlimmsten Fall kann das Kreditunternehmen dem Inhaber der Kreditkarte kündigen.
Die Vorteile für den Kreditkarten Inhaber liegen auf der Hand: Es ist die elegante und vor allem schnelle Möglichkeit, bei unrechtmäßiger Abbuchung zeitnah wieder an sein Geld zu kommen.
Für den Händler können, gerade im Online Geschäft, einige Nachteile entstehen. Denn es gibt immer wieder Kunden, die Chargeback missbrauchen. Es wird ja nicht nur der Abbuchungsbetrag storniert, sondern der Händler muss ebenfalls die Gebühren tragen, die er häufig an seine Kunden weiterreicht, in dem er die Chargeback Kosten auf den Preis für Waren oder Dienstleistungen umlegt.