Debit-Karten

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Debit-Karten

Debit-Karten sind Kreditkarten, bei denen kein monatlicher Ausgleich mit dem Girokonto erfolgt. Alle Zahlungen werden direkt abgebucht. Debit-Karten ermöglichen so eine sichere Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr und das bequeme Abheben von Bargeld am Bankautomaten. Die Bezeichnung „Debit“ bedeutet Kontobelastung. Bei einer Bezahlung oder einem Abhebevorgang wird das jeweilige Konto „debitiert“, also belastet. Bei der Nutzung der Debit-Karte wird das Konto des Kartenbesitzers dann direkt mit dem bestimmten Betrag belastet und nicht erst am Ende einer Abrechnungsperiode. Ist das Guthaben des dazugehörigen Kontos erschöpft oder ein eventuelles Dispolimit erreicht, kann mit der Debit-Karte nicht mehr bezahlt werden.

Debit-Karten – guthabenbasierte Kreditkarten

Im Unterschied zu herkömmlichen Kreditkarten werden Debit-Karten auf Guthabenbasis geführt. Während der Besitzer einer Kreditkarte zum Beispiel einmal im Monat den ausgegebenen Betrag ausgleichen kann, erfolgt die Abbuchung bei Nutzung der Debit-Karte auf dem Girokonto des Besitzers direkt. So ist der Zahlungsspielraum zwar in gewisser Weise eingeschränkt, das führt jedoch auch zu einer besseren Kontrolle und Sicherheit. So profitieren Inhaber von Debit-Karten von der Flexibilität der Kreditkartenfunktion, ohne dass es am Ende einer Abrechnungsperiode zu einer bösen Überraschung kommen kann.

Debit-Karten – Sicherheit im Zahlungsverkehr

Im rechtlichen Sinne handelt es sich bei Debit-Karten um sogenannte Zahlungskarten im Sinne des § 152 a Abs. 4 StGB. Der Missbrauch einer Debit-Karte ist damit per Gesetz unter Strafe gestellt. Um einem missbräuchlichen Gebrauch der Karte vorzubeugen, muss sich der Verwender bei Gebrauch der Karte durch die Eingabe einer PIN oder mit einer Unterschrift authentisieren. In Deutschland enthalten zudem alle Debit-Karten einen Erkennungscode, der im Gegensatz zu einem einfachen Magnetstreifen sehr effektiv vor Betrug schützen kann. Dieses sogenannte MM-Merkmal (moduliertes Merkmal) ist für Betrüger kaum nachzumachen, sodass die Erstellung eines Kartenduplikats kaum möglich ist. Das MM-Merkmal wird jedoch nicht überall ausgelesen – im Ausland können Betrüger daher zum Teil noch rechtswidrige Transaktionen mit etwaigen Duplikaten vornehmen.