SEPA Lastschriftformular
Um eine SEPA-Basislastschrift oder eine SEPA-Firmenlastschrift einzuziehen, benötigen die Zahlungsempfänger (Kreditoren) eine Einzugsermächtigung durch den Zahlungspflichtigen (Debitor). Seit der SEPA-Einführung gilt lediglich das SEPA-Lastschriftmandat als gültige Einzugsermächtigung. Einfache, formlose oder mündliche Einzugsermächtigungen verlieren mit der SEPA ihre Gültigkeit. Das SEPA-Lastschriftmandat gibt dem Zahlungsdienstleister des Kreditors die Erlaubnis, eine Lastschrift vom Konto des Debitors einzuziehen. Das SEPA-Lastschriftmandat kann dem Kreditor in Papierform oder elektronisch erteilt werden, solange es die Schriftform einhält und eigens unterschrieben wurde. Vorformulierte Lastschriftformulare können verwendet werden, sind jedoch nicht verpflichtend, solange die inhaltlichen Vorgaben des EPC (European Payments Council) im Lastschriftmandat enthalten sind. Sie haben jedoch den Vorteil, dass sie bereits übersichtlich aufbereitet sind, alle nötigen Angaben benennen und für unterschiedliche Lastschriftmandate definiert sind.
Anforderungen und Vorgaben
Ein Lastschriftmandat bedarf der Verwendung eines einheitlichen Autorisierungstextes in der Sprache des Zahlungspflichtigen, um Gültigkeit zu erlangen. Dieser muss den Zahlungsempfänger ermächtigen, Einzüge vom Konto des Zahlungspflichtigen durch SEPA-Lastschrift vorzunehmen, und das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen anweisen, SEPA-Lastschriften einzulösen. Weiterhin muss der Autorisierungstext einer SEPA-Basislastschrift den Kunden auf die achtwöchige Rückgabefrist von Lastschriften hinweisen. Dieser Hinweis entfällt bei der SEPA-Firmenlastschrift. Darüber hinaus kann das Lastschriftmandat Angaben enthalten, welche den Zahlungsempfänger zu einmaligen, mehrfachen oder dauerhaften Lastschrifteinzügen berechtigen. Der Debitor muss seine persönlichen Angaben im Mandat eintragen, es datieren und persönlich unterzeichnen. Zu den nötigen persönlichen Angaben gehören der Name des Kontoinhabers, seine Anschrift und seine Kontoinformationen (IBAN und BIC). Seitens des Kreditors müssen in das Lastschriftmandat der Name, seine Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz eingetragen werden.