Kauf auf Rechnung
Das Einkaufen auf Rechnung gehört zu den am häufigsten genutzten Zahlungsarten. Genutzt wird der Rechnungskauf schon seit Jahrzehnten. Insbesondere die großen Versandhäuser waren und sind ohne diese Möglichkeit nicht denkbar. Heute nutzen vor allem Onlineshops und Dienstleister den Rechnungskauf, aber auch im Einzelhandel kann diese Zahlungsvariante durchaus sinnvoll sein.
Regulärer Ablauf
Die Details eines Rechnungskaufs können in Shops oder bei Einzelhändlern zwar variieren, folgen in den wesentlichen Kriterien aber einheitlichen Regelungen, die sich aus dem Schuldrecht, dem Handelsrecht und dem Umsatzsteuerrecht ergeben.
Beim Kauf auf Rechnung kann der Kunde seine Waren und Artikel bestellen und bekommt diese auch sofort ausgehändigt bzw. innerhalb von zwei oder drei Werktagen geliefert. Zusammen mit der Ware bekommt der Käufer eine Rechnung. Alternativ kann die Rechnung auch auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail zugestellt werden. Die Rechnung dokumentiert die Forderung des Händlers oder des Shops und enthält alle Angaben zum Kauf und die sogenannten Zahlungsbedingungen. Bei einem Warenwert bis 150,- Euro (brutto) sind das
- der Aussteller
- das Datum
- die gekaufte bzw. bestellte Warenmenge
- der Steuersatz (voll oder ermäßigt)
- das Zahlungsziel (Zeitraum oder Datum bis zur Begleichung der Rechnung).
Liegt der Wert der gekauften Waren über 150,- Euro, kommen noch
- der Empfänger
- die Steuernummer
- die Rechnungsnummer
- das Liefer- oder Kaufdatum
- der Nettowarenwert
- die anteilige Umsatzsteuer
hinzu.
In der Regel hat der Käufer 14 Tage Zeit, um den ausgewiesenen Rechnungsbetrag an den Händler zu überweisen. Möglich ist aber auch ein Zahlungsziel von nur sieben Tagen oder sogar von 30 Tagen. Mit dem Begleichen des Rechnungsbetrages wird die Ware vollständig und endgültig Eigentum des Käufers. Damit ist der Kauf auf Rechnung für beide Seiten abgeschlossen.
Unregelmäßigkeiten
Ein wesentlicher Faktor beim Rechnungskauf sind unvollständige oder verspätete Zahlungen durch den Kunden. Zwar wird von nahezu allen Shops und Händlern vor dem Kauf eine Bonitätsabfrage (Schufa) durchgeführt, aber trotz solcher Vorsichtsmaßnahmen lassen sich Zahlungsausfälle nicht immer vermeiden. Für kleine Händler können solche Unregelmäßigkeiten schnell existenzbedrohend sein. Hier ist der Kunde gefordert. Bei plötzlichen Zahlungsschwierigkeiten sollte er sich umgehend mit dem Händler in Verbindung setzen, um einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Tut er das nicht, setzt der Händler das Mahnverfahren in Gang, das aus Zahlungserinnerungen, Mahnungen oder gar einem Inkassoverfahren besteht.
Vorteile für den Käufer
Der Rechnungskauf ist also – trotz Bonitätsabfrage – für den Verkäufer immer mit einigen Risiken behaftet. Der Käufer hingegen kommt dabei in den Genuss einiger wesentlicher Vorteile.
Die Ware kann nach Erhalt zunächst ausgiebig auf Schäden oder Vollständigkeit überprüft werden. Im Falle von Beanstandungen hat der Käufer so eine wesentlich bessere Position. Außerdem kann die bestellte Ware schon genutzt werden, bevor sie in das Eigentum des Käufers übergeht. Bei größeren Kaufsummen und einem Zahlungsziel bis zu einem Monat können durchaus auch wirtschaftliche Fragen berührt werden, weil die Kaufsumme auf dem Käuferkonto noch weitere 30 Tage lang verzinst wird. Und schließlich werden beim Rechnungskauf (insbesondere online) auch keine sensiblen Daten oder Angaben (Konto- oder Kreditkartennummer, Passwörter, PIN etc.) abgefragt.