Micropayment bezeichnet Zahlvorgänge mit geringen Preisen
Micropayment bezeichnet Zahlungsvorgänge, bei denen im Tausch mit einer bestimmten Ware nur geringe Beträge vom Käufer an den Händler übergehen. In der Regel fallen Zahlungsbeträge bis fünf Euro unter die Bezeichnung Micropayment, in Abgrenzung dazu werden darüber liegende Bezahlungsbeträge Macropayment genannt. So ist der Kauf eines Brötchens ebenso wie der Kauf einer Zeitung dem Micropayment zuzurechnen. Gerade mit Aufkommen des Internets werden von Online-Dienstleistern viele Angebote und Produkte vertrieben, die nur Kleinstbeträge erzielen. Dies ist gerade bei immateriellen Gütern der Fall. Vor allem das sogenannte „Paid Content“ ist im Rahmen der Content Güter typisch für das Mikropayment. Meist handelt es sich dabei um den Verkauf digitaler Inhalte wie beispielsweise Klingeltöne, Zeitungsartikel, Apps, Musik oder Filme.
Lastschrift oder Kreditkarte nicht im Micropayment sinnvoll
Wie bei allen verkauften Produkten oder Dienstleistungen werden für die einzelnen Zahlungsarten Kosten fällig, die der Händler vom erzielten Preis abziehen und an den Zahlungsanbieter abführen muss. Vor allem gängige Zahlungsarten wie Lastschrift oder Kreditkartenzahlung sind im Micropayment ungeeignet, da die Zahlungskosten schnell den Wert der Ware übersteigen können.
Auf Micropayment spezialisierte Anbieter
Verschiedene Anbieter haben sich auf Micropayment spezialisiert. Eine fehlende oder äußerst geringe Grundgebühr und unkonventionelle Bezahlleistungen lassen selbst Transaktionen im Kleinstbereich die Kosten nicht explodieren. Bekannt sind hier Bezahldienste wie PayPal, Picopay, Flattr oder Methoden wie das Zahlen via Handy oder im Voraus (Prepaid).
Billing-Inkasso-Systeme im Micropaymentbereich weit verbreitet
Weit verbreitet sind auch sogenannte Billing-Inkasso-Systeme. Dabei werden mehrere, einzelne Zahlungen zusammengerechnet und erst abschließend in Rechnung gestellt. Der Kunde, der ein digitales Gut erwerben will, wird auf das Micropaymentsystem in Form einer Website umgeleitet. Dort muss er sich in seinem zuvor angelegten Benutzer-Account einloggen und die Transaktion bestätigen. Dem Shopbetreiber oder dem Publisher wird anschließend die Transaktion der Kosten bestätigt und das Produkt wird freigeschaltet bzw. ausgeliefert. Die Rechnungslegung erfolgt über den Micropaymentdienst. Diese Dienste rechnen wiederum die Kunden häufig über Kreditkarte oder Lastschrift ab. Besonders populäre Vertreter sind Click&Buy und Firstgate. Nach wie vor ist das Abrechnen von Kleinstbeträgen für Shopbetreiber oder Publisher allerdings problematisch, da das Disagio zwischen zehn und 20 Prozent des Warenwertes ausmachen kann.