POS

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POS

Die Abkürzung POS steht für Point of Sale und hat mehrere Bedeutungen. Allgemein wird damit eine Verkaufsstelle bezeichnet. Wenn es um den Payment-Bereich geht, wird ein Terminalgerät als POS bezeichnet, das für die Kreditkarten- oder EC-Kartenzahlung im Ladengeschäft erforderlich ist. Auch beim Online-Payment gibt es einen Point of Sale, man spricht jedoch von einem virtuellen Terminal oder EPOS, da in diesem Fall keine Hardware vorhanden ist, durch die die Karte gezogen wird.

Funktionsweise der POS-Zahlung

Eine POS-Zahlung erleichtert den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Der Zahlungsempfänger verfügt über ein POS-Terminal, das er entweder virtuell über das Internet oder in Form eines Geräts zur Verfügung stellt. Der Zahlungserbringer besitzt eine dazu passende Karte; in den meisten Fällen handelt es sich um Kreditkarten und EC-Karten. Der Karteninhaber authentifiziert sich, woraufhin die Durchführung der Zahlung auf beiden Seiten automatisch erfolgt. Beim Zahlungserbringer wird der Betrag entweder dem Kreditkartenkonto oder dem Girokonto belastet. Die Autorisierung der Zahlung kann entweder über die Chipkarte selbst oder durch entsprechende Autorisierungssysteme der kartenausgebenden Bank erfolgen.

Vorteile der POS-Zahlung

Die POS-Zahlung hat für beide beteiligten Parteien Vorteile. Das System ist weit verbreitet, sodass sich der Verbraucher darauf verlassen kann, in einem Großteil der Online- und Offline-Geschäfte mit seiner EC- oder Kreditkarte bezahlen zu können. Auch die Schnelligkeit des POS-Verfahrens ist vorteilhaft: Die Zahlung mit der Karte dauert kaum länger als eine Bezahlung mit Bargeld. Für den Verbraucher ist der bargeldlose Zahlungsverkehr auch mit Bequemlichkeit verbunden. Die Authentifizierung erfordert keinen großen Aufwand, bietet aber Händlern wie Käufern hohe Sicherheit. Die Sicherheit der Verbraucher wird außerdem dadurch erhöht, dass durch das Mitführen der Kredit- oder EC-Karte nur noch kleinere Bargeldbestände mitgeführt werden müssen. Für den Händler hat die Zahlung über POS zusätzlich den Vorteil, dass eine Zahlungsgarantie besteht. Es kann weder zu Zahlungsausfällen noch zu Rücklastschriften kommen.

Beteiligte Partner

An einer POS-Transaktion sind nicht nur der Karteninhaber und der Händler beteiligt, sondern auch eine Vielzahl weiterer Stellen. Um eine Transaktion erfolgreich abwickeln zu können, ist der technische Service des Autorisierungssystems erforderlich, das vom kartenausgebenden Institut betrieben wird. Notwendig sind außerdem der Netzbetreiber und das Händlerinstitut, um eine POS-Transaktion durchführen zu können.

Gebühren für eine POS-Zahlung

Für den Käufer ist eine POS-Zahlung im Regelfall kostenfrei möglich. Lediglich bei der Kartenzahlung im Ausland können je nach Institut Auslandseinsatzentgelte fällig werden. Der Händler hingegen zahlt für jede erfolgte Transaktion eine kleine Gebühr. Sie beläuft sich bei allen Autorisierungspartnern einheitlich auf 0,3 Prozent des geschuldeten Saldos. Die Mindestgebühr beträgt 8 Cent pro Transaktion. Gesonderte Gebühren gelten für die Mineralölbranche, bei der auf Beträge von bis zu 51,13 Euro nur 0,2 Prozent des geschuldeten Saldos bzw. maximal 4 Cent pro POS-Transaktion berechnet werden.