SEPA Credit Transfer
Die Abkürzung SEPA steht für Single Euro Payments Area und damit für einen einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Ein vereinheitlichter europäischer Zahlungsverkehr ist seit vielen Jahren das erklärte Ziel von Politik und Banken in Europa, doch erst im Jahr 2008 wurden erste europaweit einheitliche Zahlungsinstrumente geschaffen. Juristische Vorgaben sorgten allerdings dafür, dass die flächendeckende Einführung des SEPA Credit Transfers – kurz als SCT bezeichnet – noch einige Jahre auf sich warten ließ.
Der Blick in die Historie
Schon seit 2008 können Überweisungen mit SEPA durchgeführt werden, seit 2009 werden auch Lastschriften nach einheitlichen Vorgaben abgewickelt. Die SEPA-Überweisung wird im internationalen Zahlungsverkehr als SEPA Credit Transfer oder als SCT bezeichnet. Zum 01. Februar 2014 war der nächste Schritt in der Umstellung des internationalen Zahlungsverkehrs geplant. Zu diesem Zeitpunkt sollten Teilnehmer am Zahlungsverkehr, die ihre Anweisungen online an ihre Bank oder Sparkasse geben, ihre Daten auf das neue SEPA-Verfahren umstellen. Konkret bedeutet das, dass die bewährte Kontonummer durch die IBAN ersetzt wird, während an die Stelle der Bankleitzahl die BIC tritt. Online-Überweisungen und Lastschriften müssen diese Daten zukünftig enthalten.
Beschleunigung als erklärtes SEPA Ziel
SEPA zielte darauf ab, Zahlungen innerhalb des europäischen Zahlungsverkehrsraums wie nationale Zahlungen zu behandeln. So sollte ein europäischer Inlandszahlungsverkehr entstehen, der sich nicht mehr durch juristische Vorgaben oder durch Vordrucke unterscheidet. Eingeführt werden sollte SEPA innerhalb der EU-Staaten, hinzu kamen die Staaten des EWR-Raums Norwegen, Island und Liechtenstein sowie die Schweiz und Monaco. Durch die Einführung von Standards für den innereuropäischen Zahlungsverkehr sollten nationale und internationale Payments zukünftig schneller abgewickelt werden. Das erklärte Ziel von SEPA ist es, Zahlungen ins Ausland und aus dem Ausland nach Deutschland ebenso innerhalb eines Bankarbeitstages durchzuführen, wie es bei Inlandsüberweisungen bereits der Fall ist. Dieses Ziel erforderte eine weitreichende Anpassung der internen und externen Prozesse von Banken und Sparkassen. Insbesondere die Umstellung des Online-Zahlungsverkehrs auf die neuen Bankleitzahlen und Kontonummern bedeutete für die Kreditinstitute erhebliche Veränderungen ihrer Abläufe, die mit langfristigen Vorläufen umzusetzen waren.
So profitieren Kunden und Händler von SEPA
Die Teilnehmer am internationalen Zahlungsverkehr profitieren in Zukunft vor allem von einer beschleunigten Abwicklung. Der SEPA Credit Transfer SCT wird zukünftig bei Online-Überweisungen innerhalb eines Bankarbeitstages durchgeführt, eine Betragsobergrenze von 50.000 Euro gilt nicht mehr. Ab einem Betrag von 12.500 Euro ist bei grenzüberschreitenden Zahlungen allerdings eine Meldepflicht nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) einzuhalten. Auch Belegüberweisungen sollen nach zwei Tagen beim Empfänger eintreffen. Dadurch erhalten Händler und private Teilnehmer am internationalen Zahlungsverkehr ihre Einzahlungen zukünftig schneller und einfacher.