SEPA-Mandatserstellung

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SEPA-Mandatserstellung

Das SEPA-Lastschriftmandat berechtigt einen Zahlungsempfänger (Kreditor) dazu, eine oder mehrere Lastschriften vom Konto eines Zahlungspflichtigen (Debitor) einzuziehen. Ein Lastschriftmandat ist jedoch nur gültig, wenn es nach den Vorgaben des European Payments Council (EPC) erstellt wurde. Diese definieren die Form und den Inhalt des SEPA-Mandats, welche unbedingt einzuhalten sind.

Formelle Vorgaben

Ein SEPA-Mandat muss grundsätzlich die Schriftform einhalten. Mündliche oder telefonische Lastschriftzusagen sind nicht gültig und berechtigen die Finanzdienstleister der Kreditoren nicht zur Einziehung von Lastschriften. Zur Einhaltung der Schriftform können vorgefertigte SEPA-Lastschriftmandate verwendet werden, die Mandate können jedoch auch selbst erstellt werden. Nach EPC-Richtlinien sind sowohl Mandate in Papierform als auch elektronische Mandate gültig. Auch telekommunikative Mandate, welche per E-Mail oder Fax erstellt wurden, sind gültig, solange sie die Schriftform einhalten und die persönliche Unterschrift des Zahlungspflichtigen enthalten. Generell sind Lastschriftmandate nur gültig, wenn sie eigenhändig unterschrieben und datiert wurden. Lastschriftmandate müssen immer in der Landessprache des Zahlungspflichtigen verfasst sein, sonst verlieren sie ihre Gültigkeit. Ist dem Kreditor die Sprache des Zahlungspflichtigen nicht bekannt, so darf das Mandat auch in englischer Sprache verfasst werden.

Inhaltliche Vorgaben

Jedes Lastschriftmandat muss einen einheitlichen Autorisierungstext enthalten. Dieser berechtigt den Zahlungsempfänger dazu, Zahlungsbeträge vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen, und weist das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen dazu an, die SEPA-Lastschriften einzulösen. Weiterhin muss der Autorisierungstext eine Angabe zur Dauer der Lastschriftbewilligung enthalten. Debitoren können einmalige, mehrmalige oder dauerhafte Lastschriften bewilligen. Neben der eigenhändigen Unterschrift sind für die Mandatserstellung die persönlichen Angaben des Zahlungspflichtigen unabdingbar. Zu ihnen gehören der Name des Kontoinhabers, seine Anschrift und seine Kontodaten (IBAN und BIC). Zu den weiterhin nötigen Angaben gehören der Name und die Anschrift des Zahlungsempfängers, seine Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz der Transaktion. Ein Lastschriftmandat für eine SEPA-Basislastschrift erfordert zudem die rechtliche Belehrung des Debitors über die Möglichkeit der Lastschriftrückgabe binnen acht Wochen. Diese Belehrung entfällt bei der SEPA-Firmenlastschrift.