SEPA-Umstellung

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SEPA-Umstellung

Die einzelnen Zahlungsverkehrsmärkte im europäischen Raum waren bislang geprägt von einer Vielzahl unterschiedlicher Konventionen, Zahlungssysteme und gesetzlicher Bestimmungen. Nicht nur sind beziehungsweise waren die technischen Regelungen zur Systematik der Kontonummern oder die Formate für die Zahlungsverkehrsdaten von Land zu Land verschieden. Darüber hinaus wurden auch die verschiedenen Zahlungsinstrumente wie etwa Überweisungen und Lastschriften unterschiedlich gehandhabt. Zwischen diesen einzelnen länderspezifischen Zahlungssystemen bestand nur eine begrenzte Interoperabilität. Allerdings setzt eine konsequente Umsetzung des Prinzips des europäischen Binnenmarktes voraus, dass auch beim grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr keine Hürden bestehen. Aus diesem Grund wurde die Umstellung auf einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum, kurz SEPA (Single Euro Payments Area) beschlossen. Dank der SEPA-Umstellung können EU-Bürger, Firmen und öffentliche Institutionen von einem beliebigen Konto innerhalb des SEPA-Raums bargeldlose Transaktionen in das gleiche oder ein anderes SEPA-Land veranlassen.

Zeitlicher Rahmen der SEPA-Umstellung

Die SEPA-Umstellung auf die europaweit einheitlichen Zahlungsverfahren bringt auch in Deutschland teils weitreichende Veränderungen im bargeldlosen Zahlungsverkehr mit sich. So werden die nationalen Zahlverfahren für Lastschriften und Überweisungen zugunsten der SEPA-Verfahren abgesetzt. Insbesondere für Unternehmen bedeutet dies einen erheblichen technischen und organisatorischen Aufwand. Ursprünglich sollte die SEPA-Umstellung bis zum 1. Februar 2014 vollständig vollzogen sein. Da jedoch ein Teil der Unternehmen in Europa auf die SEPA-Einführung nicht ausreichend vorbereitet war, wurde der Auslauftermin der nationalen Verfahren auf den 1. August 2014 verschoben.

SEPA-Umstellung: IBAN und BIC ersetzen bisherige Kontodaten

Einer der wohl wesentlichsten Aspekte der SEPA-Umstellung ist die Ablösung der bisherigen Kontodaten durch die IBAN und die BIC, die bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften anzugeben sind. Bei der internationalen Kontonummer IBAN (International Bank Account Number) handelt es sich um eine maximal 34-stellige internationale Kontonummer, die für Transaktionen im inländischen und grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr verwendet wird. Beim BIC, dem Business Identifier Code, handelt es sich um die internationale Bankleitzahl des betreffenden Kreditinstituts, die mitunter auch die Bezeichnung SWIFT-Code trägt. Die maximale Stellenanzahl des BIC beläuft sich auf elf Stellen, wobei die ersten vier Stellen alphanumerisch sind und die Bankbezeichnung darstellen. Bei nationalen SEPA-Überweisungen ist die Angabe des BIC fakultativ, die IBAN ist zur Kontokennzeichnung ausreichend (IBAN only). Bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen muss der BIC jedoch noch bis zum 1. Februar 2016 zusätzlich zur IBAN angegeben werden. Ab dem 1. Februar 2016 ist dann weder bei inländischen noch bei grenzüberschreitenden Euro-Überweisungen der BIC verpflichtend anzugeben.

Die SEPA-Umstellung und ihre Vorteile

Dank der SEPA-Umstellung profitieren Bankkunden davon, dass zwischen grenzüberschreitenden und inländischen Zahlungen kein Unterschied mehr gemacht wird. Das bedeutet, dass die Abwicklung der grenzüberschreitenden Zahlungen vom gleichen Bankkonto aus möglich ist und genauso schnell, sicher und günstig erfolgt wie bei inländischen Zahlungen. Auf diese Weise wird die stetig wachsende Mobilität der Menschen in Europa erheblich gestützt. Ein weiterer Pluspunkt ist, dass die Nachfrage nach Finanzdienstleistungen gestärkt wird. Dies wiederum führt zu langfristigen Skaleneffekten.