SEPA-Basislastschrift (SDD Core)
Seit dem 01. Februar 2014 ist die lange vorbereitete Umstellung des Überweisungsverkehrs und Lastschriftverfahrens auf den europaweit einheitlichen Standard SEPA gültig. Die immer noch laufende Umstellung brachte in den 33 beteiligten europäischen Staaten einige Probleme beim Zahlungsverkehr mit sich. Lastschriften und Überweisungen können zwar bis August noch nach dem alten Standard vorgenommen werden, der Großteil des Zahlungsverkehrs erfolgt jedoch bereits gemäß dem neuen Verfahren.
Durch die Umstellung ergeben sich sowohl für Privatkunden als auch vor allem für Unternehmen und Vereine einige Änderungen bezüglich des Zahlungsverkehrs. Anstelle von Bankleitzahl und Kontonummer wird mit der SEPA-Umstellung die sogenannte IBAN gültig, bei innereuropäischen Überweisungen ist zudem bis 2016 die Angabe der BIC erforderlich. Die 22-stellige IBAN besteht aus einem Länderkürzel, einer Prüfziffer sowie der bekannten Bankleitzahl und der Kontonummer. Bankleitzahl und Kontonummer können von Verbrauchern in ihrer gewohnten Form jedoch noch bis 2016 genutzt werden. Lastschriften von Unternehmen oder Vereinen werden von den Banken in der Regel automatisch in das neue SEPA-Format transformiert.
Während sich für Verbraucher durch die Umstellung in der Regel wenig bis gar nichts ändert, müssen Unternehmen und Vereine einige Aspekte hinsichtlich der Lastschriften per SEPA beachten.
So funktioniert die SEPA-Basislastschrift
Für die europaweit einheitlichen Geldeinzüge sind im Wesentlichen drei Verfahren vorgesehen. Die sogenannte Firmenlastschrift oder auch SEPA Business to Business Direct Debit (SDD) Einzug ist ausschließlich für den Verkehr zwischen Geschäftskunden vorgesehen. Die Basisvariante SEPA Core Direct Debit für normale Lastschriften enthält zwar einige Elemente der bekannten Einzugsermächtigung, mehrere neue Aspekte müssen jedoch berücksichtigt werden.
Der Verbraucher wird vor einer fälligen Zahlung, sofern in den AGB nicht anders geregelt, 14 Tage für Fälligkeitsdatum über die anstehende Kontobelastung informiert. Weiterhin kann der Kunde einer Kontobelastung per Lastschrift widersprechen, er hat dazu statt der bisher gewohnten sechs Wochen nun acht Wochen nach Abbuchung Zeit. Wenn überhaupt kein autorisierter, gültiger Auftrag vorliegt, beträgt die Frist sogar 13 Monate.
Über diese Änderungen hinaus müssen auch die Änderungen bezüglich des SEPA-Basis-Lastschriftmandats beachtet werden. Dieses Mandat entspricht der bisher gültigen Einzugsermächtigung. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Gläubiger den Zahlungspflichtigen vor der ersten Abbuchung über die Umstellung auf das neue Verfahren schriftlich informieren muss. Dabei müssen neben einigen weiteren Informationen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz angegeben werden.
Der Aufbau eines Lastschriftmandats
Die Europäische Richtlinie beziehungsweise deren nationale Umsetzung sieht für die Struktur eines gültigen Lastschriftmandats einige Pflichtinhalte vor. Zunächst sind die Adressdaten des einziehenden Unternehmens oder Vereins sowie dessen Identifikationsnummer und Mandatsreferenz anzugeben.
In der darauf folgenden Textpassage ermächtigt der Zahlungspflichtige den Gläubiger, die jeweils fälligen Beträge abbuchen zu lassen. Auch die achtwöchige Widerspruchsfrist ist in diesem Abschnitt zu erwähnen. Auch der Zahler gibt schließlich seine Adressdaten sowie die entsprechende Bankverbindung an. Durch eine abschließende Unterschrift mit Angabe von Datum und Ort wird das Lastschriftmandat gültig, abgesehen davon können Mandate grundsätzlich auch mündlich erteilt werden.
Für Unternehmen ändert sich durch die Umstellung dadurch vor allem die Notwendigkeit einer sogenannten Gläubigeridentifikationsnummer, die in Deutschland bei der Bundesbank beantragt werden kann. Die Zahlungspflichtigen profitieren davon, dass Kontobelastungen bereits vor der Abbuchung in der Disposition angezeigt werden. Die folgende Tabelle zeigt die Änderungen in übersichtlicher Form:
SEPA Core Direct Debit | Nationale Nutzung |
Europaweite Nutzung in 33 Ländern | Verweis auf Ermächtigung |
Mandatsinformationen bei Abbuchung | Fälligkeit erfolgt sofort |
Fälligkeitsdatum ist vorzugeben | Keine derartige Nummer vorhanden |
IBAN und BIC | Kontonummer und BLZ |