Rechtstipps für Online-Händler: Die Entscheidungen aus dem April 2021

Rechtstipps für Online-Händler: Die Entscheidungen aus dem April 2021

Gutscheingesetz ist doch verfassungsgemäß

Was für ein Theater! Vor rund einem Jahr hat die Bundesregierung in einer Nacht- und Nebelaktion ein neues Gesetz beschlossen, nach welchem Käufer in Fällen von abgesagten Events einen Gutschein des Veranstalters akzeptieren müssen. Nach deutschem Recht hätte den Kunden eigentlich die Rückzahlung des vollen Kaufpreises zugestanden.

Zahlreiche Gerichte waren sich einig: Das Geld sei trotz Gutscheingesetz zu erstatten, denn der Ticket-Zwischenhändler müsse dafür einstehen, dass die Teilnahme an der Veranstaltung möglich ist. Das Amtsgericht München widerspricht jüngst diesem Ansatz. Vielmehr sei die Gutscheinlösung verfassungsgemäß, da Insolvenzen von Veranstaltern verhindert oder zumindest verzögert werden sollen und die negativen Folgen aus der Pandemie möglichst verteilt werden müssen. Ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen dürfte jedoch die weitere Begründung sein. Demnach werde der Kauf von Tickets ohnehin eher von „finanziell leistungsstarken” Personen vorgenommen.

Aldi Nord wegen irritierender Grundpreisangabe abgemahnt

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat Aldi Nord wegen irritierender Preisdarstellungen abgemahnt. Geht ein Kunde durch die Obst- und Gemüseabteilung, kennt er die Angaben der Preise als Grund- oder als Stückpreis. Aldi Nord hat nun in einigen Filialen jedoch einen Beispielpreis angegeben. Auf manchen Schildern für lose Ware steht nicht mehr „X Euro pro 100 Gramm”, sondern „X Euro pro 250 Gramm”. In mehreren Fällen soll Aldi Nord es ganz unterlassen haben, einen Grundpreis anzugeben. Das rief die Verbraucherzentrale auf den Plan.

Sowohl stationäre als auch Online-Händler sind durch die Preisangabenverordnung verpflichtet, bei losen Produkten und auch bei Fertigverpackungen stets einen Grundpreis kenntlich zu machen. Sogenannte Beispielpreise kennt die Preisangabenverordnung nicht. Vielmehr kommt es darauf an, die Unternehmen zur Preisklarheit und Preiswahrheit zu verpflichten. Der Kunde muss direkt erkennen können, was das Produkt kostet.

Bei der Angabe von Beispielpreisen, die der Kunde nicht gewöhnt ist, wird diese Klarheit deutlich erschwert. Aldi Nord entgegnete der Kritik damit, dass solche Preisauszeichnungen lediglich Einzelfallentscheidungen der jeweiligen Regionalgesellschaften seien.

Kurzarbeit reduziert Urlaubsanspruch

Viele Arbeitnehmer befinden sich seit Beginn der Corona-Pandemie in Kurzarbeit. Dabei stellt sich für einige die Frage, wie sich die Kurzarbeit auf den Urlaubsanspruch auswirkt. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat diese Frage nun zumindest für die Arbeitnehmer beantwortet, die sich zu 100 Prozent in Kurzarbeit befinden: Keine Arbeit, kein Urlaub.

Sinn und Zweck des Urlaubs nach dem Bundesurlaubsgesetz ist die Erholung. Wird nicht gearbeitet, so benötigt der Arbeitnehmer auch keine Erholungszeit. Daher kann der Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat Kurzarbeit um ein Zwölftel vom Arbeitgeber gekürzt werden, ohne dass es dafür einer gesonderten, vertraglichen Vereinbarung bedarf.

Verstoß gegen Anti-Abmahngesetz ist Rechtsmissbrauch

Eine noch offene Frage des im Dezember 2020 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, besser bekannt als Anti-Abmahngesetz, hat nun das Landgericht Dortmund geklärt. Abgemahnt wurde ein Online-Händler, der verschiedene Informationspflichten verletzt hatte. Für die ausgesprochene Abmahnung machte der Mitbewerber 1.501,19 Euro Rechtsanwaltskosten in Form von Abmahngebühren geltend.

Nach § 13 UWG dürfen Mitbewerber nicht mehr in jedem Fall die Kosten für einen beauftragten Rechtsanwalt beim abgemahnten Gegner geltend machen. Dieser müsse aus eigener Tasche bezahlt werden, wenn „gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten” erstmalig abgemahnt werden. Das Gericht sieht deshalb die Forderungen von Abmahngebühren nicht nur als rechtswidrig an, sondern geht sogar von einem Rechtsmissbrauch aus.

Aber aufgepasst: Auch unbegründete Abmahnungen sollten auf keinen Fall ignoriert werden! Die genannten Fristen müssen unbedingt eingehalten werden. Lässt man die Frist ohne eine Reaktion verstreichen, droht ein lästiges, noch teureres Gerichtsverfahren.

Zu guter Letzt: richtig Schluss machen mit Parship

Eine Kündigungswelle rollt auf die Partnerbörse Parship zu. Zuletzt hagelte es immer wieder mal Kritik für das Partnervermittlungsportal, sei es wegen unlauterer Zahlungsmoral nach einem Widerruf der Kunden oder wegen dessen Werbung mit der „größten Partnervermittlung Deutschlands”. Aktuell ist eine Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentrale in Planung. Grund dafür ist die große Anzahl an Meldungen von nicht akzeptierten Kündigungen durch die Partnerbörse. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will feststellen lassen, dass die AGB-Klauseln zur Vertragsverlängerung von Parship unwirksam sind und dass Verbraucher jederzeit kündigen können.

Das bisherige Geschäftsmodell von Parship sieht bei einer Premium-Mitgliedschaft einen laufzeitabhängigen Vertrag vor. Eine fristlose Kündigung ist laut den AGB nicht vorgesehen. Parship beruft sich darauf, dass solche Verträge gängige Praxis seien. Dennoch reagierte das Partnervermittlungsportal und akzeptiert nun auch fristlose Kündigungen des Premium-Abos.

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