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Zahlungsformular per URL-Shortener

Der URL-Shortener kürzt lange Internetadressen ab. Der Klick auf den kurzen Link erzeugt dann eine Umleitung (301 redirect) auf die ursprüngliche Internetadresse.

Der Vorteil dieser kurzen URL ist, dass diese nicht nur sauber aussieht, sondern auch die Gefahr eines Zeilenumbruches in einer E-Mail nicht mehr besteht. Außerdem lässt sich diese „Short-URL“ auch leichter kopieren und in den Browser einfügen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die kurze Adresse (z. B. verschickt in einem Brief) sich leichter und schneller abschreiben lässt.

Zum Einsatz kommen kann der URL-Shortener zum Beispiel in folgendem Szenario. Der Käufer hat die Bestellung noch nicht bezahlt bzw. die Zahlung versehentlich abgebrochen. Der Händler kann ihm nun einen kurzen Link zu einem vorausgefüllten Zahlungsformular übersenden.

Gültigkeitserinnerung ablaufender Zahlungsdaten

Vor Ablauf der Gültigkeit einer Kreditkarte informiert die Novalnet Sie hierüber bequem und sicher. So haben Sie die Möglichkeit, ihre Kunden über den bevorstehenden Ablauf noch zeitnah in Kenntnis zu setzen und um Aktualisierung zu bitten. Dieser Service steht selbstverständlich nicht nur auf Deutsch, sondern auch auf Englisch zur Verfügung. Dies vermeidet Zahlungsausfälle und unnötigen Zeitaufwand.

1. und 2. Zahlungserinnerung per E-Mail

Kommt es zu einer Zahlungsstörung, erfolgt eine automatische Zahlungserinnerung (bei einem Abonnement wird beispielsweise auch das Abo automatisch pausiert – siehe „Aussetzen von Abonnements“). Diese lässt sich gleichzeitig ganz nach Ihren individuellen Wünschen anpassen. So ist es beispielsweise möglich, Ihr Logo, Ihren Namen, Kontaktinformationen und vieles mehr auf der Rechnung anzeigen zu lassen. Der Einsatz von Zahlungserinnerungen hat den Vorteil, dass dem Endkunden zunächst lediglich die Kosten der Hauptforderung und der Chargeback- bzw. Rücklastschriftkosten in Rechnung gestellt werden. Wird der offene Betrag innerhalb der festgelegten Frist beglichen, wird das Abo reaktiviert und, sofern es sich um ein befristetes Abo handelt, verlängert sich um die pausierte Zeit. Das vorab eingestellte Zahlungsziel sind 10 Tage – zur Vermeidung von Überschneidungen warten wir weitere 10 Tage, bevor wir den Fall an den beauftragten Inkassodienstleister weiterleiten.

1. und 2. Zahlungserinnerung per Post (DE) / (International)

Sollte der Käufer seine offenen Rechnungen nicht zahlen oder die Lastschriften platzen (z.B. mangels Deckung), haben Sie die Möglichkeit, die Zahlungserinnerungen vollautomatisch über die Novalnet mit der Post versenden zu lassen. Dabei generiert, druckt und versendet die Novalnet die Zahlungserinnerungen. Die postalische Zahlungserinnerung kann über eine sehr große Anzahl an Platzhaltern auf Ihr Corporate Design angepasst werden. Dazu zählen z. B. das Firmenlogo oder auch die Firmenadresse und vieles mehr. Es ist aber auch möglich, die bewährte Standard-Vorlage der Novalnet zu verwenden.

Einleiten eines gerichtlichen Verfahrens (Inkasso)

Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein zivilgerichtliches Gerichtsverfahren, das der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen dient (§ 688 ZPO) und folgt auf vorangegangene vorgerichtliche Maßnahmen (u. a. Inkasso-Mahnschreiben, Anwalt-Mahnschreiben).

Es ist somit ein einfacher und kostensparender Weg, um gegen säumige Schuldner vorzugehen. Am Ende des erfolgreichen Mahnverfahrens steht der Vollstreckungsbescheid (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO). Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem die Geldforderung im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden kann.

Rückerstattung einer nicht zuordenbaren Gutschrift an den Kunden

Endkundenzahlungen, die nicht eindeutig einer Bestellung/Transaktion zuzuordnen sind, können automatisch an den Überweisenden rückerstattet werden. Hierfür müssen 2 Zusatz-Services aktiviert sein:
1. Spezifische IBAN pro Händler
2. Rückerstattung einer nicht zuordenbaren Gutschrift an den Kunden

Consulting-Leistung (je angefangene Stunde)

Die Novalnet ist nicht nur ein gewöhnlicher Zahlungsdienstleister. Wir bieten unsere Dienstleistungen bei Bedarf auch in den Bereichen IT, Shop-Integration und Marktplatzlösungen an. Hierfür berechnen wir 120 € je angefangener Stunde.

MT940-Dateien und andere Formate für die Buchhaltung

Damit Ihre Buchhaltung alle Endkundentransaktionen und Zahlungsabläufe stets fest im Blick hat, bieten wir Ihnen zwei Verfahren zum Debitorenmanagement: das ausführliche und das individuelle Verfahren. Bei beiden Verfahren können Sie zwischen verschiedenen Datenformaten und Übertragungswegen in Ihr Buchhaltungssystem (z.B. SAP, DATEV, Navision etc.) wählen. Hierzu zählen beispielsweise die Formate CSV, XML, SOAP, IDoc oder auch MT940. Durch das auf die Händlerbedürfnisse angepasste System entfallen die meist kostenintensiven manuellen Prozesse, wie z.B. das Zuordnen von Zahlungseingängen.

Novalnet-Händler-Abrechnung per Post

Wir stellen die Abrechnungen unseren Händlern einmal pro Monat elektronisch als PDF-Datei zur Verfügung. Wenn Sie die Abrechnungen auf dem Postweg erhalten möchten, können wir das für Sie kostenpflichtig realisieren.

Verzögerte Zahlungserinnerung mit Inkassoübergabe als Service

Unsere Zahlungserinnerung wird im Standardverfahren nach Ablauf der Zahlungsfrist generiert und an den Schuldner verschickt. Sie haben aber die Möglichkeit, den Versand der Zahlungserinnerung zu verzögern und somit auch die Inkassoübergabe. Die Konfiguration hierfür übernehmen wir für Sie, bitte kontaktieren Sie uns dazu.

Transaktionsdatenexport an Google Analytics

Die zahlreichen Daten und Statistiken aus unserem Händler-Administrationsportal https://admin.novalnet.de können Sie nahtlos in Google Analytics, einen kostenlosen Webanalysedienst, integrieren und mit den weiteren Daten aus diesem Dienst verbinden.

Mithilfe von Google Analytics und den darin enthaltenen E-Commerce-Berichten können Sie viele wichtige Daten und Kennzahlen erfassen, die zur Optimierung Ihrer Seiteninhalte und zur Bewertung Ihrer Marketing-Maßnahmen notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Keywords, Besucherzahlen, Verweildauer, die Herkunft Ihres Besucher-Traffics, beliebte Inhalte und wo Ihre Besucher im Bestellprozess aussteigen. Wenn Sie als Shop-Betreiber auch Ihre Verkaufszahlen, Umsätze und Produktdaten analysieren möchten, ist es daher ratsam, dass Sie auf Ihrer Webseite das Google Analytics Ecommerce-Tracking implementieren. Die Berichte in Google Analytics können Sie auch nach einzelnen Nutzergruppen auswerten, z.B. neue Besucher vs. wiederkehrende Besucher, Nutzer mit oder ohne Transaktion etc.

Die automatische Einbindung Ihrer Transaktionsdaten aus dem Admin-Portal in Google Analytics können Sie auf Wunsch im Admin-Portal aktivieren und einrichten.

Zahlungslink an Endkunden zur Aktualisierung der Abo-Zahlungsdaten

Die Novalnet bietet auch Abo-Zahlungen an. Liegt die Abonnementverwaltung bei der Novalnet, können Sie unsere Zusatz-Services nutzen, z.B. eine Erinnerung an Sie oder Ihre Kunden über die bald ablaufenden Kreditkartendaten. Bucht ein Endkunde ein Abo per Kreditkarte, bekommt er 30 Tage vor Ablauf seiner Kreditkartendaten automatisch eine E-Mail mit einem Zahlungslink, über den er seine Kreditkartendaten aktualisieren oder ändern kann.

Zahlungslink an Endkunden zur Aktualisierung der Zahlungsreferenz

Die Novalnet bietet auch referenzierte Zahlungen an. Wird eine Referenzzahlung per Kreditkarte gebucht, bekommt der Endkunde automatisch 30 Tage vor Ablauf seiner Kreditkartendaten eine E-Mail mit einem referenzierten Zahlungslink, mit dem er seine Kreditkartendaten aktualisieren oder ändern kann.

Intelligente Zahlartensteuerung / Smart Payment Selection (SPS)

Sie erzielen eine spürbare Steigerung des Umsatzes und der Wettbewerbsfähigkeit, wenn Sie einen kundenfreundlichen und sicheren Bezahlvorgang mit einer großen Auswahl an Zahlungsarten anbieten können. Damit steigt allerdings nicht selten das Risiko eines Zahlungsausfalls. Zur Minimierung dieses Risikos bietet es sich an, die Zahlungsart je Bestellung abhängig vom Kunden und dessen Warenkorb zu steuern. Um das Risiko bereits beim Verkauf der Waren möglichst gering zu halten, können Sie zusätzliche Module zur Betrugsprävention in der Novalnet-Händleradministration aktivieren. Dazu gehören beispielsweise die Prüfung des Herkunftslands von IP-Adressen und Kreditkarten sowie der Einsatz des flexiblen Limit-Checks. Andererseits ist der automatische Abgleich mehrerer Auskunfteien möglich, wie beispielsweise Arvato infoscore oder CRIF (Bürgel). Darüber hinaus werden wiederkehrende Kunden automatisch erkannt und die favorisierte Zahlungsart angezeigt. Eine erneute Eingabe der Kunden- oder Zahlungsdaten ist dabei nicht mehr erforderlich.

Umsatzreport pro Land

Zum 01.07.2021 erfolgte auf EU-Ebene die Einführung eines neuen Mehrwertsteuersystems mit weitreichenden Änderungen für den grenzüberschreitenden Online-Handel mit Verbrauchern. Dabei wurden im B2C-Fernabsatz die bisher geltenden Umsatzsteuer-Lieferschwellen in der EU aufgehoben und seither werden – jenseits einer Kleinstunternehmerschwelle – Steuerbeträge direkt im Lieferland geschuldet.

Um Sie zu entlasten, splitten wir Ihnen übersichtlich sämtliche Umsätze im abgewickelten Monat pro Land in einer Reporting-Datei auf.

Was hat sich zum 01.07.2021 genau geändert?

Mit der Zielsetzung, auf den massiven Anstieg von Akteuren im EU-weiten elektronischen Geschäftsverkehr zu reagieren, Verfahren zu vereinfachen und Mehrwertsteuerbetrug vorzubeugen, haben sich zum 01.07.2021 im Online-Handel massive Änderungen im Umsatzsteuerrecht ergeben. Bislang hatte im grenzüberschreitenden Online-Handel mit Verbrauchern in der EU die so genannte „Versandhandelsregelung“ gegolten. Danach fällt die Mehrwertsteuer bei einer grenzüberschreitenden Lieferung an einen Nichtunternehmer grundsätzlich im Inland an, es sei denn, es wird im Kalenderjahr eine (von jedem EU-Mitgliedsstaat selbst festgelegte) Netto-Umsatzlieferschwelle überschritten.

Diese Versandhandelsregelung ist zum 01.07.2021 weitgehend entfallen. Seither gilt die sogenannte „Fernverkaufsregelung“. Grenzüberschreitende Warenlieferungen an Nichtunternehmer werden nun grundsätzlich im Ziel-Mitgliedsstaat steuerbar, die Mehrwertsteuer ist dann dort zu entrichten.

Eingeführt wurde aber zeitgleich eine EU-weite Netto-Umsatzlieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro. Unternehmer, welche diese Schwelle nicht überschreiten (einbezogen werden alle EU-weiten Lieferungen), schulden die Mehrwertsteuer nach wie vor nur in ihrem Wohnsitzland.

Von der neuen Regelung wird nicht nur die Lieferung physischer Waren, sondern auch die Erbringung elektronischer Dienstleistungen (etwa die Bereitstellung digitaler Inhalte) erfasst. Maßgebliches Kriterium ist, dass eine Lieferung/Bereitstellung an einen Nicht-Unternehmer (=B2C) in einem anderen EU-Staat erfolgt.

In die Berechnung, ob die EU-weite Lieferschwelle von 10.000 Euro überschritten wird/wurde, sind alle grenzüberschreitenden EU-Warenlieferung und auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen (insbesondere die Lieferung digitaler Inhalte) einzubeziehen. Es müssen also alle Warenlieferungen und Dienstleistungserbringungen an Nicht-Unternehmer in anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammengerechnet werden.

Wer ist von der Neuregelung betroffen?

Betroffen sind alle Online-Händler, die Waren und/oder Dienstleistungen nicht nur innerhalb ihres eigenen Sitzlandes an Verbraucher verkaufen, sondern auch Nicht-Unternehmer in anderen EU-Staaten beliefern. Hierbei ist es grundsätzlich irrelevant, ob der betreffende Händler Kleinunternehmer oder umsatzsteuerpflichtig ist.