Cookies nur noch mit Einwilligung?
Mit oder ohne? Vorausgewählt oder nicht? Jetzt oder später? Die Meinungen zum EuGH-Cookie-Urteil gehen weit auseinander. Sicher ist nur, dass das Gericht am 01.10.2019 etwas zur Einwilligungserfordernis beim Setzen der Cookies gesagt hat. Wie das nun zu interpretieren ist, ist diskutabel.
Die Wahrheit, beziehungsweise die rechtssichere Umsetzung, liegt sicherlich in der Mitte: Für Cookies, die notwendig sind, damit eine Seite überhaupt funktioniert, muss demnach wohl keine Einwilligung eingeholt werden. Für andere Tools wohl schon, wie etwa Google Analytics. Allerdings lässt sich auch hier streiten, was genau notwendig ist und was eben nicht. Eine Seite, die rein werbefinanziert ist, wird ohne Google Analytics kaum überlebensfähig sein. Es bleibt abzuwarten, was die Behörden und nicht zuletzt der deutsche Gesetzgeber mit dem Urteil anfangen. In jedem Fall kann es nicht schaden, als Seitenbetreiber die Thematik anzugehen und nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden, für welche Cookies eine Einwilligung eingeholt werden soll.
Justizministerkonferenz: Hamburg will Gewährleistungsrechte ausdehnen
Geht es nach Hamburgs Justizsenator Till Steffen, sollen die Gewährleistungsrechte von Verbrauchern bei Elektrogeräten ausgedehnt werden. Zum einen soll die Gewährleistungsfrist bei langlebigen Produkten verlängert werden. Zum anderen soll die Beweislast von einem halben Jahr auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Das bedeutet: Tritt während dieser Zeit ein Mangel auf, wird angenommen, dass dieser bereits beim Kauf vorgelegen hat. Will der Händler nicht für den Mangel haften, muss er das Gegenteil beweisen.
Ziel des Senators ist es, die Lebensdauer von Elektronik zu verlängern und so sowohl den Verbrauchern als auch der Umwelt etwas Gutes zu tun. Der Vorschlag fand auf der Justizministerkonferenz die Zustimmung von Steffens Kolleginnen und Kollegen. Wie es weitergeht, bleibt abzuwarten. Als nächstes muss der Vorschlag auf Bundesebene diskutiert werden.
Ist die Marktplatzhaftung rechtswidrig?
Ineffizient und unverhältnismäßig – so lautet das Urteil der EU-Kommission zur deutschen Marktplatzhaftung. Daher hat sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Die Regelung verstoße gegen EU-Recht und behindere den Binnenmarkt, so die EU-Kommission.
Grund für diese Einschätzung ist, dass durch die allgemeine Pflicht zum Einreichen einer Erfassungsbescheinigung auf Marktplätzen die Tätigkeit europäischer Firmen auf dem deutschen Markt erschwert werde.
Mehr Tierschutz im Online-Handel
Der Bundesrat hat sich für einen besseren Tierschutz im Online-Handel eingesetzt. Denn auf vielen Online-Plattformen finden sich unseriöse Angebote für Hunde oder andere Haus- und Heimtiere. Manchmal stehen eingefangene Wildtiere zum Verkauf, an anderer Stelle sind es Züchtungen, die aus schlechten Bedingungen stammen. Jedoch werden derartige Fälle in den meisten Fällen nur zufällig publik. Die Länder haben daher die Bundesregierung aufgefordert, entsprechend gesetzgeberisch tätig zu werden. Sie fordern etwa eine zentrale Stelle, die illegale Angebote identifiziert, sowie strengere Anforderungen an Marktplatzbetreiber. Letztere sollen dazu verpflichtet werden, ein Angebot erst dann freizuschalten, wenn der Anbieter bestimmte Nachweise über die Einhaltung des Tierschutzes erbracht hat.