Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2019

Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2019

Retouren sollen laut Forderung der Grünen nicht mehr vernichtet werden

Als „Perversion der Wegwerfgesellschaft” bezeichnete die Fraktionschefin der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, eine behauptete gängige Praxis im E-Commerce. Massenhaft würden Retouren vernichtet, da dies günstiger sei, als sie weiter zu verwerten. Daher fordern die Grünen ein Gesetz, welches die Vernichtung von retournierter Ware verbieten soll. Laut einer aktuellen Studie landen allerdings gerade mal vier Prozent der retournierten Produkte tatsächlich auf dem Müll. Immerhin 80 Prozent werden noch als A-Ware verkauft. Der Rest bekommt ein zweites Leben als B-Ware oder wird gespendet.

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Bereits im Herbst kündigte Katarina Barley in ihrer Funktion als damalige Bundesjustizministerin dem Abmahnmissbrauch den Kampf an. Nun, knapp ein halbes Jahr später, diskutiert der Bundesrat den Entwurf zur Stärkung des fairen Wettbewerbs. Der Entwurf sieht Änderungen am Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Allerdings soll dieser Entwurf wohl alles andere als fair sein. Dies geht zumindest aus einer Stellungnahme des Händlerbunds hervor. Zu den Regelungen gehört beispielsweise die Einführung von geringfügigen Verstößen: Abmahnungen wegen solcher Bagatellverstöße sollen künftig für den Abgemahnten kostenlos sein, wenn sie von einem Mitbewerber ausgesprochen werden. Andersherum gesagt: Der Mitbewerber kann die Aufwendungen, die für die Abmahnung entstehen, also zumeist die Rechtsanwaltsgebühren, bei Bagatellverstößen nicht mehr abwälzen. Er muss sie selbst tragen. Allerdings gehört zu den Bagatellen neben der fehlenden Verlinkung zur OS-Plattform beispielsweise auch das gänzliche Fehlen einer Widerrufsbelehrung.

Influencer-Gesetz soll kommen

Was ist Schleichwerbung, und was nicht? Wann müssen Beiträge als Anzeige gekennzeichnet werden? Diese Fragen beantwortet das Gesetz im Zusammenspiel mit jahrelanger Rechtsprechung. Allerdings scheint die Umsetzung besonders Influencern schwer zu fallen: Bei dieser Berufsgruppe herrscht bezüglich aktueller Abmahnungen wegen Schleichwerbung durch den Verband sozialer Wettbewerb große Verunsicherung. Ein Gesetz, das genau regelt, wann Beiträge von Influencern wie zu kennzeichnen sind, soll vielleicht bald Klarheit bringen.

Pseudonym am Telefon rechtswidrig

Ein Verbraucher erhält einen Werbeanruf. Es geht um einen Anbieterwechsel. Der Callcenter-Agent gibt dabei, wie üblich, ein Pseudonym anstatt seines Klarnamens an. Das geht so allerdings nicht, urteilte nun das Oberlandesgericht Frankfurt. Bei der Verwendung von Pseudonymen würde es sich um eine wettbewerbswidrige Irreführung handeln: „Es ist denkbar, dass der Verbraucher den Anbieter möglicherweise nicht gewechselt hätte, wenn er gewusst hätte, dass er den richtigen Namen des Mitarbeiters nicht kennt“, führt das Gericht in der Begründung aus. Irrelevant sei dabei auch, dass das Unternehmen, aus dem der Anruf komme, die echte Identität kenne und jederzeit preisgeben könne. Der Verbraucher muss die Identität des Anrufers kennen, um etwaige Ansprüche durchsetzen zu können.

G20: Pläne für globale Digitalsteuer

Was in der EU gescheitert ist, könnte global funktionieren: Es ist die Rede von der Digitalsteuer. Die G20 haben sich Mitte des Monats darauf geeinigt, dass Unternehmen künftig dort ihre Steuern zahlen sollen, wo sie auch Gewinne erwirtschaften. Eine Mindestbesteuerung soll bereits Ende 2020 festgelegt werden.

Amazon darf Konkurrenzprodukte bei Suchergebnissen anzeigen

Amazon zeigt in den Suchergebnissen neben der gesuchten Marke oft auch Konkurrenzprodukte an. Dagegen hat sich nun Ortlieb, Hersteller von Rucksäcken und Fahrradtaschen, gerichtlich zur Wehr gesetzt und verloren. Das Oberlandesgericht München hat festgestellt, dass Amazon Produkte anderer Hersteller auch dann anzeigen darf, wenn der Kunde diese gar nicht sucht. Die Begründung wurde allerdings noch nicht veröffentlicht.

1.400 Euro hohes DSGVO-Bußgeld gegen Polizist verhängt

Man stelle sich mal vor: Man unterhält sich privat mit einem Polizisten, den man zufällig kennengelernt hat, und Tage später klingelt das Telefon und er ist dran. Das Merkwürdige: Nummern und Name wurden niemals ausgetauscht. Gruselig, nicht wahr? Genau das ist in Baden-Württemberg passiert: Ein Polizist fragte das Kfz-Kennzeichen einer Zufallsbekanntschaft beim Kraftfahrtbundesamt an. Mit den dort erhaltenen Personalien tätigte er eine Abfrage bei der Bundesnetzagentur. Von dieser erhielt er sowohl die Festnetz- als auch die Mobilfunknummer und kontaktierte die Bekanntschaft. Dieses Vorgehen ist natürlich nicht nur aus rechtlicher Sicht verwerflich. Den Polizisten kostet diese Aktion jedenfalls ein DSGVO-Bußgeld in Höhe von 1.400 Euro.

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