Die Welt der Zeitarbeit und Personaldienstleistungen steht vor einer großen Veränderung. Bisher war es oft üblich, dass Plattformanbieter für Personaldienstleistungen, die Arbeitskräfte und Personaldienstleistungen vermitteln, auch die damit verbundenen Zahlungsdienstleistungen übernommen haben. Ein Kunde, ein großes Projekt und viele involvierte Dienstleister – das bedeutet vielfältige Leistungen, die es unterschiedlich abzurechnen gilt. Diese Personal-Großprojekte sind jetzt um eine weitere regulatorische Hürde reicher geworden.
Ein theoretisches Beispiel, das die Komplexität solcher Projekte und der damit verbundenen Anforderungen an Abrechnung, Auszahlung und Zahlungsabwicklung veranschaulicht: Ein großes Unternehmen plant den Bau eines neuen Werks, der zeitlich begrenzt eine Vielzahl von Arbeitskräften mit unterschiedlichsten Qualifikationen erfordert – zu groß und zu anspruchsvoll für einen einzigen Personaldienstleister. Das Unternehmen beauftragt also einen einzigen Personalplattformanbieter, der als zentrale Vermittlungs-Plattform alle komplexen Teilleistungen (Rechnungstellung, Zahlungsabwicklung, Forderungsmanagement, usw.) einer ganzen Vielzahl spezialisierter Personal- oder Zeitarbeitsdienstleister im Auftrag für seinen Kunden koordiniert. Dabei tritt er als alleiniger Vertragspartner des Kunden auf, also in diesem Fall des Kundenunternehmens. Nicht nur die Koordination der dafür nötigen Teilleistungen ist extrem aufwändig und komplex. Seitdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diese Projekte näher unter die Lupe nimmt, ist eine weitere Herausforderung dazukommen: Compliance bei der Abwicklung aller benötigten Zahlungen gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Um es kurz zu machen: Die oft noch übliche Praxis, dass der Personalplattformanbieter in der Zusammenarbeit mit dem Kunden (also dem Unternehmen, das das Projekt beauftragt) und den beteiligten Personaldienstleistern auch die nötigen Finanztransaktionen abwickelt, ist Vergangenheit. Der Grund: Die BaFin besteht dafür auf den entsprechenden Lizenzen gemäß ZAG. Der Vorgang ist vergleichbar mit der Praxis von Anbietern von Cashback-, Bonus- oder Loyalty-Programmen, die in der Vergangenheit für die Vermittlung zwischen Verbrauchern und Herstellern ebenfalls selbst Zahlungen getätigt und entgegengenommen haben. Auch diese Finanztransfergeschäfte akzeptiert die BaFin nur noch mit den entsprechenden Erlaubnissen. Für Personaldienstleistungen gilt im Prinzip das Gleiche, mit dem einzigen Unterscheid, dass die Plattformanbieter hier Zeitarbeitslösungen vermitteln anstelle von Konsumgütern wie im Fall Cashback.
Eine regulatorische Hürde, mit der sich alle Personalplattform-Provider auseinander müssen, sofern sie nicht bereits selbst die Anforderungen des ZAG erfüllen. Was tun? Grundsätzlich stehen alle Personalplattformanbieter vor der Entscheidung, entweder die nötigen BaFin-Lizenzen selbst zu erwerben. Ein langwieriger, ungewisser und teurer Prozess. Oder: Der Plattform-Provider arbeitet mit einem ZAG-konformen Zahlungsinstitut zusammen, das wie Novalnet diese Geschäftsmodelle im Bereich Zahlungsdienstleistungen unterstützt. Novalnet besitzt für diese Fälle alle nötigen BaFin-Lizenzen gemäß ZAG sowie Treuhandkonten – und eine Vielfalt weiterer zusätzlicher Lösungen, die das Thema Zahlungstranskationen ergänzen.
Jenseits von Treuhandkonten – Alle Zahlungslösungen auf einer Plattform
Die gute Nachricht: Novalnet verfügt über alle nötigen BaFin-Lizenzen sowie insolvenz- und pfändungssichere Treuhandkonten. Die Novalnet Full-Service-Payment-Plattform, die sich einfach und ohne großen Aufwand in bestehende Systeme integrieren lässt, löst darüber hinaus jedoch noch viele weitere Herausforderungen, die über reine Zahlungsabwicklungen und die damit verbundene Compliance hinausgehen.

Plug-and-Play für komplexe digitale Ökosysteme
Novalnet macht es Zeitarbeitsunternehmen leicht, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Dank zahlreicher Plug-Ins können Personaldienstleister die Novalnet Zahlungsplattform nahtlos in ihr digitales Ökosystem einbinden – von ERP-Systemen bis hin zu Tools für Buchhaltung oder Projektmanagement.
Neben der rechtskonformen Zahlungsabwicklung bietet Novalnet alle Zahlungslösungen, die speziell auf die Bedürfnisse der Anbieter solcher Personalplattformnbietern zugeschnitten sind, wie zum Beispiel:
- Alle nötigen Erlaubnisse der BaFin
- Virtuelle IBANs zur automatischen Zuordnung von Zahlungen
- Direkte Anbindung an Buchhaltungs- und Rechnungssysteme
- Pfändungssichere Treuhandkonten für maximale Sicherheit
- Individuelle Rechnungs- und Dokumentenerstellung im Namen und Layout des jeweiligen Kunden
- Payment-Links und QR-Codes für schnelle und einfache Transaktionen
- Forderungs-Management bis hin zur Mahnung
Warum Novalnet?
Neben der notwendigen BaFin-Lizenz bietet Novalnet einen weiteren entscheidenden Vorteil: Als deutscher Anbieter ist das Unternehmen optimal auf die Anforderungen der DACH-Region ausgerichtet. Personaldienstleister erhalten nicht nur erstklassige Beratung, sondern auch umfassende Betreuung – von der technischen Integration bis hin zum Endkundensupport.
Kundenservice, Sicherheit und Compliance auf höchstem Niveau
Novalnet erfüllt die gängigen Standards in Sachen Datensicherheit und Cyber Security nicht nur. Unser Anspruch ist, diese permanent und proaktiv zu übertreffen. So stellen wir für unsere Kunden sicher, dass alle Zahlungen jederzeit den regulatorischen Anforderungen entsprechen.
Fazit: Jetzt handeln und rechtskonform bleiben
Treten Zeitarbeitsunternehmen und Personaldienstleister als vermittelnde Plattformanbieter für Großprojekte auf, müssen sie jetzt schnell handeln, wenn sie noch nicht schon selbst die Anforderungen des ZAG erfüllen. Die gute Nachricht: Mit Novalnet steht eine sofort einsatzbereite, modular aufgebaute und leicht zu integrierende Payment-Plattform zur Verfügung, die sämtliche altbekannten sowie viele neue Anforderungen erfüllt.
Lassen Sie sich jetzt kostenlos von unseren Experten beraten und stellen Sie ihr Vermittlungsgeschäft ZAG-konform auf!