Rechtstipps für Online-Händler: Die Entscheidungen aus dem Juli 2020

Rechtstipps für Online-Händler: Die Entscheidungen aus dem Juli 2020

EuGH kippt Privacy Shield

Personenbezogene Daten dürfen nur dann von der EU in andere Staaten transferiert werden, wenn das Unternehmen garantieren kann, dass im Zielland ein gleich hohes Datenschutzniveau wie in der EU herrscht. Bisher garantierte dieses Datenschutzniveau für die USA der Privacy Shield. Diesen hat der EuGH (Urteil v. 16.07.2020, Az. C-311/18, Schrems II) nun gekippt. Damit entfällt die Rechtsgrundlage für den Datentransfer in die USA. Händler sollten nun prüfen, ob:

● sie Dienste verwenden, die ihren Sitz in den USA haben
● sie Dienste nutzen, die personenbezogene Daten in die USA übermitteln
● sie die genutzten Dienste über eine Anpassung ihres Vorgehens informiert haben. Gegebenenfalls kann auch eine Nachfrage sinnvoll sein
● die genutzte Datenschutzerklärung die Verarbeitung personenbezogener Daten auf den Privacy Shield stützt. Sofern ja, sollten sie ihre Datenschutzerklärung anpassen.

Allerdings müssen Händler nun nicht in Panik verfallen: Grundsätzlich können Datenschutzverstöße von den Behörden geahndet werden. Neu ist diese Situation aber nicht. Als der Vorgänger des Privacy Shields, das Safe-Harbor-Abkommen, gekippt wurde, gab es ebenfalls einige Monate lang keine Rechtsgrundlage für den Datentransfer. In der Praxis hatte dies aber kaum Auswirkungen, da die Datenschutzbehörden die Situation kannten.

Steuerfreigrenze fällt

Eigentlich sollte die Steuerfreigrenze schon ab dem 01.01.2021 wegfallen, doch nun wurde die Frist auf den 01.07.2021 verschoben. Aktuell können Produkte mit einem Wert bis zu 22 Euro noch steuerfrei in die EU eingeführt werden. Mit dem Wegfall der Steuerfreigrenze werden alle Importe ab dem ersten Cent versteuert. Mit diesem Vorhaben will die EU die Bevorzugung von Händlern aus Drittstaaten beenden und einen fairen Wettbewerb schaffen.

Händler erstreitet Freischaltung auf Amazon

Kontensperrungen auf Amazon sind für Händler immer schwerwiegend: Amazon sperrt das Konto, löscht die Angebote und friert dazu sogar das Guthaben ein. Um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen, begründet Amazon Kontensperrungen offenbar nicht selten mit unverständlichen Textbausteinen, anhand derer die Händler selten erkennen können, was sie eigentlich falsch gemacht haben. Ein Gericht sah eine Textbaustein-Begründung nun als problematisch an und gab einem Händler Recht, der die Freischaltung seines Amazon-Kontos via einstweiliger Verfügung erstritten hatte.

Webinar als eingetragene Marke

Beschreibende Begriffe sind eigentlich nicht markenschutzfähig. Verständlicherweise sorgte der Umstand, jemand habe die Marke „Webinar“ schon vor Jahren eintragen lassen hat und würde nun Abmahnungen aussprechen, für Aufregung. Diese Aufmerksamkeit hat dafür gesorgt, dass nun mehrere Löschanträge für die Marke eingegangen sind. Der Markeninhaber hat jedenfalls bekannt gegeben, selbst keine Abmahnungen ausgesprochen zu haben.

Die Quadratur der Schokolade

Ritter Sport bleibt die einzige quadratische Schokolade auf dem deutschen Markt. Dies stellte der Bundesgerichtshof im letzten Monat fest und beendete so einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen Milka und Ritter Sport.

Hintergrund: Rechtliches im Handmade-Bereich

Vom Hobby zum Beruf: Davon träumen viele und vor allem im Handmade-Bereich finden viele ihre Selbstverwirklichung. Dabei gibt es allerdings viele rechtliche Hürden zu meistern. Diese beginnen bei der Gewerbeanmeldung und enden bei Kennzeichnungspflichten im Online-Shop.

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