Die 5 wichtigsten Rechtsnews für den E-Commerce im Mai 2020

Die 5 wichtigsten Rechtsnews für den E-Commerce im Mai 2020

Corona-Soforthilfen nicht pfändbar

Nicht schlecht staunte ein Unternehmer aus Nordrhein-Westfalen, als die ausgezahlte Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro gleich wieder von seinem Konto weggepfändet wurde. Eigentlich war das Geld dazu da, über die Krise hinwegzukommen. Doch sein Konto war mit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung belegt, da der Unternehmer noch Umsatzsteuerschulden aus den letzten Jahren hatte.

Der Unternehmer klagte und bekam vom Finanzgericht Münster Recht: Die Soforthilfen sind dafür da, um die finanziellen Engpässe abzufedern, die durch die Coronakrise entstanden sind. Sie dienen allerdings nicht dazu, die Ansprüche von Gläubigern aus der Zeit vor der Krise zu tilgen. Eine Pfändung der Soforthilfen würde zu einem unangemessenen Nachteil für die betroffenen Unternehmen führen.

Marketing-Cookies nur mit aktiver Einwilligung

Es wurde lange erwartet und war wenig überraschend im Ergebnis. So lässt sich das Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Cookies zusammenfassen. Erwartungsgemäß bestätigt das Urteil, was der EuGH bereits im vergangenen Herbst gesagt hatte: Nicht-notwendige Cookies dürfen nur dann gesetzt werden, wenn der Seitenbesucher seine aktive Einwilligung abgegeben hat. Eine Lösung via Opt-out-Verfahren ist damit unzulässig.

Portoerhöhung der Deutschen Post rechtswidrig

Schon lange steht die Forderung im Raum, dass das Postgesetz modernisiert werden muss. Wasser auf die Mühlen der Unterstützer dieser Forderung dürfte das aktuelle Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sein: Dieses stellte fest, dass die Portoerhöhung der Post im Zeitraum von 2016 bis 2018 rechtswidrig war. Geklagt hatte der der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK). Konkret ging es um die Erhöhung von 62 auf 70 Cent für einen Standardbrief.

Händler hat auch „kurz vor knapp“ Recht auf Nacherfüllung

Auch wenn die Hochzeit bereits in zwei Wochen stattfindet, muss eine Braut dem Brautmodengeschäft die Gelegenheit geben, bei einem nicht passenden Brautkleid nachzubessern. Diese Feststellung traf nun das Landgericht Nürnberg-Fürth (Urteil vom 27.3.2020, Aktenzeichen: 10 O 8200/17). Insgesamt forderte die Braut im Verfahren gut 3.000 Euro von dem Brautmodengeschäft, in dem sie ihr Kleid erworben hatte. Die Forderung setzte sich aus den Kosten für die Änderungsschneiderei sowie für ein Sachverständigengutachten zusammen. Neben der notwendigen Änderung vermutete die Braut nämlich, dass ihr statt Neuware ein gebrauchtes Kleid verkauft worden sei. Das Landgericht gab dem Anspruch allerdings nicht statt. Die Braut hätte dem Händler zunächst die Möglichkeit einräumen müssen, den vermeintlichen Sachmangel zu prüfen und zu beseitigen.

Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung

Händler müssen in der Widerrufsbelehrung nur dann eine Telefonnummer bereit halten, soweit diese verfügbar ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Händler im Allgemeinen eine Telefonnummer für den Kontakt mit seinen Kunden bereit hält, stellte der EuGH nun fest. Für kleine und mittelständische Unternehmen könne das Unterhalten einer Telefonnummer zu einer Belastung werden. Daher sei eine entsprechende Pflicht nicht angemessen, heißt es weiter in der Entscheidung.

Mehr Rechtsnews

Sie wollen auf dem Laufenden sein, aber haben unsere letzten Rechtsnews verpasst? Hier finden Sie alles Wichtige aus den Monaten Februar und März:

Die wichtigsten Rechtnews im April 2020

Die wichtigsten Rechtsnews im März 2020

Alle Artikel: novalnet.de.local/magazin/recht

Teilen